Das Wichtigste in Kürze
- Das Impressum folgt § 5 DDG: Sie nennen Ihre Landespsychotherapeutenkammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und die Berufsordnung mit Link.
- Mit Kassensitz ist die Kassenärztliche Vereinigung als Aufsichtsbehörde anzugeben.
- Die Bezeichnung „Psychotherapeut:in“ ist approbierten Berufsangehörigen vorbehalten (§ 1 PsychThG); Verfahren und Weiterbildungsbezeichnungen dürfen ergänzt werden.
- Die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch für IT-Dienstleister – Formular, E-Mail und Video-Tool müssen dazu passen.
- Dazu kommen DSGVO/BDSG, § 25 TDDDG für Cookies und die Angabe nach § 36 VSBG; der Link zur OS-Plattform entfällt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.
Impressum der Psychotherapie-Praxis nach § 5 DDG
Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht; § 5 DDG hat § 5 TMG abgelöst. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite. Die Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer stellt in § 23 Abs. 4 ausdrücklich klar, dass auch Ihre Internetpräsenz den Vorschriften des DDG entsprechen muss.
Ins Impressum einer psychotherapeutischen Praxis gehören:
- Ihr Name und die Anschrift der Praxis (kein Postfach)
- Telefon und E-Mail-Adresse für eine schnelle Kontaktaufnahme
- Aufsichtsbehörde: bei Kassensitz die zuständige Kassenärztliche Vereinigung
- Die Landespsychotherapeutenkammer, der Sie angehören, mit Link
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung und „verliehen in: Bundesrepublik Deutschland“
- Die Berufsordnung Ihrer Kammer und wo sie abrufbar ist (Link)
- USt-IdNr. nur, falls vorhanden – Psychotherapie ist meist umsatzsteuerfrei; die Steuernummer gehört nicht ins Impressum
- Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ-GmbH: Rechtsform, Vertretungsberechtigte und Registereintrag
| Approbation | Berufsbezeichnung | Kammer / Behörde | Berufsrecht |
|---|---|---|---|
| Nach dem PsychThG 2020 | „Psychotherapeutin“ / „Psychotherapeut“ (§ 1 PsychThG) | Landespsychotherapeutenkammer; bei Kassensitz zusätzlich die KV | Berufsordnung der Landeskammer, PsychThG |
| Psychologische Psychotherapeut:in (altes Recht) | „Psychologische Psychotherapeutin“ / „Psychologischer Psychotherapeut“ (§ 26 PsychThG) | Landespsychotherapeutenkammer; ggf. KV | Berufsordnung der Landeskammer, PsychThG |
| Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in (altes Recht) | „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ / „-psychotherapeut“ | Landespsychotherapeutenkammer; ggf. KV | Berufsordnung der Landeskammer, PsychThG |
Berufsbezeichnung: Nach § 2 der Muster-Berufsordnung dürfen Sie das Verfahren aus Ihrer Ausbildung ergänzen, etwa „Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)“, und anerkannte Bezeichnungen aus der Weiterbildung Ihrer Kammer führen. Tätigkeitsschwerpunkte sind erlaubt, wenn Sie nachhaltig in diesem Bereich arbeiten und sie als „Tätigkeitsschwerpunkt“ kennzeichnen. Ins Impressum gehört aber zuerst die gesetzliche Bezeichnung aus Ihrer Approbationsurkunde.
Kammer und Berufsordnung: Jedes Land hat seine Psychotherapeutenkammer; Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilen sich die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer mit Sitz in Leipzig. Verlinken Sie die Berufsordnung direkt auf der Website Ihrer Kammer, nicht die Musterberufsordnung der Bundeskammer – maßgeblich ist die Fassung Ihres Landes.
Aufsichtsbehörde: Mit Kassensitz unterliegen Sie der Aufsicht Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung – sie gehört ins Impressum. In einer reinen Privatpraxis wird unterschiedlich beurteilt, ob die Approbationsbehörde als Aufsichtsbehörde zu nennen ist; die Angabe schadet nicht. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kammer nach.
Ihr Impressum in zwei Minuten
Der kostenlose Impressum-Generator kennt alle Psychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen. Er stellt Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsordnung, KV und Streitbeilegung für Ihre Praxis zusammen und liefert Text oder HTML. Ihre Daten bleiben in Ihrem Browser.
Weitere Pflichtangaben: Haftpflicht, Blog und Streitbeilegung
- Berufshaftpflicht: Nach § 4 Abs. 2 der Muster-Berufsordnung müssen Sie sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern. Die Angabepflicht der DL-InfoV (Versicherer, Anschrift, räumlicher Geltungsbereich) gilt aber nicht für Gesundheitsdienstleistungen, also nicht für Ihre Psychotherapie. Bieten Sie daneben andere Leistungen an, etwa Supervision für Teams, Coaching oder Workshops, kann sie greifen. Wenn Sie die Versicherung nennen, dann vollständig.
- Blog (§ 18 Abs. 2 MStV): Schreiben Sie journalistisch-redaktionelle Beiträge, etwa zu Angst, Trauer oder Schlaf, nennen Sie eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift.
- Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Wer eine Website unterhält, informiert, ob er an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Praxen mit zehn oder weniger Beschäftigten am 31. Dezember des Vorjahres sind von dieser Pflicht ausgenommen; ein kurzer Satz („Wir nehmen nicht teil“) schadet nicht.
- OS-Plattform: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Entfernen Sie den alten Link – ein toter Link wirkt nachlässig.

Schweigepflicht nach § 203 StGB und Online-Tools
Als Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung gehören Psychotherapeut:innen zu den Berufsgeheimnisträger:innen nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Seit 2017 erlaubt § 203 Abs. 3 StGB, Geheimnisse an externe Dienstleister weiterzugeben, wenn das für deren Leistung erforderlich ist – etwa an Hosting-Anbieter, IT-Betreuung oder Video-Dienst. Die Kehrseite: Nach § 203 Abs. 4 machen Sie sich strafbar, wenn Sie solche Dienstleister nicht zur Geheimhaltung verpflichtet haben und diese etwas offenbaren. Die Muster-Berufsordnung verlangt, die Verpflichtung schriftlich festzuhalten (§ 8 Abs. 5).
Dienstleister erfassen
Listen Sie alle Dienste auf, die Patient:innendaten sehen könnten: Website-Hosting, Formular-Dienst, E-Mail-Postfach, Online-Kalender, Video-Tool, Praxissoftware, IT-Support.
Verträge schließen
Mit jedem Dienst einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – und eine schriftliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB. Viele Anbieter für Heilberufe bieten beides als Vorlage an.
Video-Tool prüfen
Für Videositzungen mit gesetzlich Versicherten ist ein nach Anlage 31b BMV-Ä zertifizierter Videodienstanbieter Voraussetzung; die KBV führt die Liste. Für Privatpatient:innen ist das ein guter Maßstab.
Kontaktwege beschränken
Formular auf Name, Kontakt und Wunschzeit begrenzen; Therapieinhalte nicht per unverschlüsselter E-Mail oder privatem Messenger.
Transparent machen
In der Datenschutzerklärung jeden Dienst nennen, mit Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherort und Speicherdauer.

Psychotherapie per Video ist nach der Muster-Berufsordnung (§ 5a) zulässig, wenn der unmittelbare persönliche Kontakt nicht erforderlich ist, Eingangsdiagnostik und Indikationsstellung nicht ausschließlich per Video erfolgen und dieselbe Psychotherapeut:in die Behandlung auch persönlich durchführt. Ein Erstgespräch per Video ist möglich. Abrechnungsgrenzen für die GKV regeln KBV und KV – auf der Website reicht der Hinweis, dass Videositzungen nach Absprache möglich sind.
Datenschutzerklärung, Cookies und Formulare
Angaben zur psychischen Gesundheit sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Für die Behandlung erlauben Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO und § 22 BDSG die Verarbeitung durch Berufsgeheimnisträger:innen – für Ihre Website gilt das aber nur, soweit sie wirklich der Behandlung dient. Die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO muss genau zu Ihrer Website passen. Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Sie nach § 38 BDSG ab in der Regel 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – eine Einzelpraxis liegt meist darunter.
So machen Sie es richtig
- Cookieloses, datensparsames Statistik-Tool ohne Banner-Pflicht
- Schriften lokal einbinden, Karten erst nach Klick laden
- Hinweis im Formular: „Bitte schildern Sie hier noch keine Beschwerden“
- Neutrale Terminarten im Online-Kalender („Erstgespräch“)
Lieber nicht
- Werbe-Tracking oder Meta-Pixel auf einer Psychotherapie-Website
- Pflichtfelder für Diagnose, Symptome oder Krankenkasse vor dem Erstkontakt
- Fragebögen zur Vorab-Diagnostik über ein ungeschütztes Formular
- Patient:innenstimmen – sie bestätigen, wer bei Ihnen in Behandlung ist
Für Cookies und ähnliche Technologien gilt § 25 TDDDG: Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät nur mit Einwilligung, es sei denn, es ist für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Je weniger Drittanbieter Ihre Website lädt, desto kürzer bleiben Banner und Datenschutzerklärung. Was berufsrechtlich bei der Werbung zulässig ist, lesen Sie im Beitrag Werbung für Psychotherapeut:innen in Deutschland.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Es erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher:innen – etwa Online-Buchung mit Vertragsschluss. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Das trifft auf die meisten Praxen zu. Eine barrierefreie Website ist trotzdem sinnvoll – gerade Menschen in einer Krise brauchen klare Sprache, gute Kontraste und eine Seite, die auch per Tastatur oder Screenreader funktioniert.
Checkliste für Ihre Website
- Impressum mit Name, Anschrift, Telefon, E-Mail – von jeder Seite mit einem Klick erreichbar
- Landespsychotherapeutenkammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, „verliehen in Deutschland“, Link zur Berufsordnung
- Bei Kassensitz: Kassenärztliche Vereinigung als Aufsichtsbehörde
- Berufshaftpflicht: abgeschlossen; Angaben vollständig, falls Sie sie nennen oder Leistungen außerhalb der Heilbehandlung anbieten
- Verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV, wenn Sie bloggen
- Hinweis nach § 36 VSBG geprüft, OS-Link entfernt
- Verschwiegenheitsverpflichtung und AV-Vertrag mit allen IT-Dienstleistern
- Datenschutzerklärung passend zu Formular, Kalender und Video-Tool; Cookies nur mit Einwilligung
Welche Inhalte darüber hinaus auf Ihre Website gehören, zeigt der Beitrag Was auf eine Praxis-Website gehört; den Weg zur eigenen Praxis beschreibt Psychotherapeutische Praxis gründen. Ärzt:innen finden die Pflichtangaben im Beitrag Impressum für die Arztpraxis, Physiotherapeut:innen unter Impressum für die Physiotherapie-Praxis.
Eine Website, die Vertrauen schafft
Wir bauen Websites für psychotherapeutische Praxen – ruhig gestaltet, mit vollständigem Impressum, datensparsamen Formularen und ohne Tracking, das Ihre Patient:innen preisgibt.
Quellen
- Gesetze im Internet – § 5 DDG
- Gesetze im Internet – § 1 PsychThG (Berufsbezeichnung)
- Gesetze im Internet – § 26 PsychThG (Approbation nach altem Recht)
- BPtK – Muster-Berufsordnung (§§ 2, 4, 5a, 8, 23)
- Gesetze im Internet – § 203 StGB
- Gesetze im Internet – § 1 DL-InfoV (Anwendungsbereich)
- Bayern.Recht – § 18 Medienstaatsvertrag
- Gesetze im Internet – § 36 VSBG
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/3228 (Aufhebung der ODR-Verordnung)
- Gesetze im Internet – § 25 TDDDG
- Gesetze im Internet – § 38 BDSG
- Gesetze im Internet – § 3 BFSG
- KBV – Videosprechstunde



