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Praxis online

Impressum & Datenschutz für Psycholog:innen in Deutschland: Beratung, Coaching und Heilpraktiker-Erlaubnis

Das Impressum für Psycholog:innen in Deutschland gibt keine Kammer und keine Berufsordnung vor, wenn Sie ohne Approbation in eigener Praxis arbeiten. Einfacher wird es dadurch nicht: Was Sie angeben müssen und wie Sie sich nennen dürfen, hängt davon ab, ob Sie beraten, diagnostizieren oder mit einer Heilpraktikererlaubnis psychische Störungen behandeln. Dieser Leitfaden zeigt, was auf Ihre Website gehört, wo die Grenze zur Heilkunde verläuft und wie Sie Kontaktformular, E-Mail und Video-Tool vertraulich gestalten.

10 Min. LesezeitStand: November 2026

Hölzerner Prüfstempel mit den Feldern „geprüft“, „sachlich“ und „rechnerisch“ liegt auf einem aufgeschlagenen Gesetzestext

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Impressum folgt § 5 DDG. Eine Kammer und eine Berufsordnung mit Pflichtmitgliedschaft gibt es für Psycholog:innen ohne Approbation nicht.
  • Mit einer auf Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis nennen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde, meist das Gesundheitsamt Ihres Praxisorts.
  • Als Berufsbezeichnung führen Sie Ihren Abschluss (M.Sc. Psychologie, Dipl.-Psych.) und ggf. „Heilpraktiker:in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“; „Psychotherapeut:in“ dürfen Sie ohne Approbation nicht führen.
  • Mit staatlich anerkanntem Psychologie-Abschluss unterliegen Sie der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Formular, E-Mail und Video-Tool müssen dazu passen.
  • Dazu kommen DL-InfoV (Haftpflicht bei Beratung und Coaching), DSGVO, § 25 TDDDG für Cookies, § 36 VSBG und das BFSG.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.

Erst klären: Beratung, Diagnostik oder Heilkunde?

Wer in Deutschland Psychologie studiert hat und eine eigene Praxis eröffnet, ohne approbiert zu sein, bewegt sich in einem von drei Feldern. Die Grenze zieht das Heilpraktikergesetz: Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten (§ 1 Abs. 2 HeilprG), und wer sie ohne Approbation ausüben will, braucht eine Erlaubnis. Psychische Störungen mit Krankheitswert zu diagnostizieren oder zu behandeln ist Heilkunde; ohne Erlaubnis ist das strafbar (§ 5 HeilprG).

Tätigkeit, Erlaubnis und Pflichtangaben (Deutschland, Stand: November 2026)
TätigkeitErlaubnisAufsichtsbehörde im ImpressumBerufsbezeichnung (Beispiel)
Psychologische Beratung, Coaching, Training (ohne Krankheitswert)KeineKeine„Psychologin (M.Sc. Psychologie)“, „Diplom-Psychologe“
Psychologische Diagnostik, z. B. Eignungs- oder LeistungsdiagnostikKeine, solange keine Krankheit festgestellt wirdKeine„Diplom-Psychologin“, ggf. mit Verbandszertifikat
Behandlung psychischer StörungenHeilpraktikererlaubnis, beschränkt auf PsychotherapieZuständige Behörde, meist Gesundheitsamt„Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“

Impressum für Psycholog:innen nach § 5 DDG

Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht; § 5 DDG hat § 5 TMG abgelöst. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, praktisch also ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite. Auch wer nur Beratung oder Coaching anbietet, betreibt einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst und braucht ein Impressum.

Ins Impressum Ihrer psychologischen Praxis gehören:

  • Ihr Name und die Anschrift der Praxis (kein Postfach)
  • Telefon und E-Mail-Adresse für eine schnelle Kontaktaufnahme
  • Ihre Berufsbezeichnung bzw. Ihr Abschluss, z. B. „Psychologin (M.Sc. Psychologie)“
  • Mit Heilpraktikererlaubnis: die zuständige Aufsichtsbehörde mit Anschrift
  • USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, nur falls vorhanden; die Steuernummer gehört nicht ins Impressum
  • Bei einer GmbH oder Partnerschaft: Rechtsform, Vertretungsberechtigte und Registereintrag

Aufsichtsbehörde: § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG verlangt Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf. Für psychologische Beratung und Coaching ist das nicht der Fall. Die Heilpraktikererlaubnis dagegen ist eine solche Zulassung. Welche Behörde zuständig ist, regelt jedes Land selbst: Meist ist es das Gesundheitsamt Ihres Praxisorts; in Bayern etwa entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde unter Beteiligung des Gesundheitsamts. Nennen Sie die Behörde aus Ihrem Erlaubnisbescheid bzw. das für Ihren Praxisort zuständige Gesundheitsamt und fragen Sie im Zweifel dort nach.

Kammer und Berufsrecht: Die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG (Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen) betreffen reglementierte Berufe. Eine Kammer, der Sie angehören, gibt es nicht. Mit Heilpraktikererlaubnis ist es üblich und unschädlich, zusätzlich das Heilpraktikergesetz als Rechtsgrundlage mit Link zu nennen. Freiwillige Verbandsmitgliedschaften, etwa im BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen), können Sie angeben; sie ersetzen keine Pflichtangabe.

Berufsbezeichnung: was Sie führen dürfen und was nicht

  • Ohne Approbation dürfen Sie sich nicht „Psychotherapeut:in“ nennen, auch nicht mit Heilpraktikererlaubnis (§ 1 Abs. 1 PsychThG, strafbar nach § 132a StGB).
  • Heilpraktikererlaubnis: Die sektorale Erlaubnis berechtigt nicht, sich schlicht „Heilpraktiker:in“ zu nennen. Rechtlich unbedenklich ist „Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“, so empfehlen es etwa die bayerischen Vollzugshinweise zum Heilpraktikergesetz.
  • „Psychologin“ und „Diplom-Psychologe“: Der akademische Grad (Dipl.-Psych., M.Sc. Psychologie) ist geschützt. Die Bezeichnung „Psychologin“ verbinden Klient:innen mit einem abgeschlossenen Psychologiestudium; wer sie ohne dieses Studium führt, riskiert eine Abmahnung wegen Irreführung.
  • Zertifikate: Titel wie „Fachpsychologin für …“ stammen von Fachverbänden. Nennen Sie sie mit dem verleihenden Verband, damit sie nicht wie eine staatliche Bezeichnung wirken.
  • Wortwahl im Angebot: Ohne Erlaubnis keine „Therapie“, „Behandlung“ oder „Heilung“ von Depression, Angststörung oder Trauma. Schreiben Sie „psychologische Beratung“, „Coaching“ oder „Stressmanagement“ und verweisen Sie bei Krankheitswert an approbierte Behandler:innen.

Ohne Heilpraktikererlaubnis entfallen die Zeilen zur Aufsichtsbehörde und zum Heilpraktikergesetz. Übrig bleiben Name, Abschluss, Anschrift, Kontakt und gegebenenfalls USt-IdNr., Verband und Haftpflicht.

Ihr Impressum in zwei Minuten

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Weitere Pflichtangaben: Haftpflicht, Blog und Streitbeilegung

  • Berufshaftpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV): Für Beratung, Coaching und Training gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, nennen Sie Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich, am einfachsten im Impressum. Für Gesundheitsdienstleistungen, also die Heilbehandlung mit Heilpraktikererlaubnis, gilt die DL-InfoV nicht (§ 1 DL-InfoV); bieten Sie beides an, nennen Sie die Versicherung trotzdem.
  • Blog (§ 18 Abs. 2 MStV): Schreiben Sie journalistisch-redaktionelle Beiträge, etwa zu Stress, Prüfungsangst oder Resilienz, nennen Sie eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift.
  • Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Wer als Unternehmer:in eine Website unterhält, informiert, ob er an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Mit zehn oder weniger Beschäftigten am 31. Dezember des Vorjahres sind Sie ausgenommen; ein kurzer Satz („Wir nehmen nicht teil“) schadet nicht.
  • OS-Plattform: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Entfernen Sie den alten Link.
Graues Notizbuch mit einem petrolfarbenen Kugelschreiber auf einem weißen Tisch, daneben ein Glas Kaffee und weiße Blumen

Schweigepflicht: für wen § 203 StGB gilt

§ 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB nennt ausdrücklich „Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung“. Mit einem Diplom oder Master in Psychologie sind Sie also Berufsgeheimnisträger:in, egal ob Sie beraten, coachen oder diagnostizieren. Heilpraktiker:innen ohne Psychologiestudium fallen nicht unter Nr. 2; und weil der Heilpraktikerberuf keine staatlich geregelte Ausbildung hat, nach überwiegender Ansicht auch nicht unter Nr. 1. Vertraulich arbeiten müssen sie trotzdem: aus dem Behandlungsvertrag und nach der DSGVO.

Für Berufsgeheimnisträger:innen gilt seit 2017: Sie dürfen Geheimnisse an externe Dienstleister weitergeben, wenn das für deren Leistung erforderlich ist, etwa an Hosting-Anbieter, IT-Betreuung oder Video-Dienst (§ 203 Abs. 3 StGB). Sie machen sich aber strafbar, wenn Sie diese nicht zur Geheimhaltung verpflichtet haben und sie etwas offenbaren (§ 203 Abs. 4 StGB).

  1. 1

    Dienstleister erfassen

    Alle Dienste auflisten, die Klient:innendaten sehen könnten: Website-Hosting, Formular-Dienst, E-Mail-Postfach, Online-Kalender, Video-Tool, Testplattform, IT-Support.

  2. 2

    Verträge schließen

    Mit jedem Dienst einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, als Berufsgeheimnisträger:in zusätzlich eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung.

  3. 3

    Video-Tool wählen

    Für Beratung und Behandlung gibt es keine Zertifizierungspflicht. Ein nach Anlage 31b BMV-Ä zertifizierter Videodienst mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist aber ein guter Maßstab für Art. 32 DSGVO.

  4. 4

    Kontaktwege beschränken

    Formular auf Name, Kontakt und Wunschzeit begrenzen; Inhalte nicht per unverschlüsselter E-Mail oder privatem Messenger.

  5. 5

    Transparent machen

    In der Datenschutzerklärung jeden Dienst nennen, mit Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherort und Speicherdauer.

Datenschutzerklärung, Cookies und Formulare

Schildert jemand im Kontaktformular Schlafprobleme, Panikattacken oder eine Trennung, sind das schnell Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, auch wenn Sie „nur“ beraten. Für die Heilbehandlung erlauben Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO und § 22 BDSG die Verarbeitung durch Personen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen; außerhalb davon brauchen Sie in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung. Am sichersten ist ein Formular, das gar nicht erst nach dem Anliegen fragt. Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Sie nach § 38 BDSG ab in der Regel 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

So machen Sie es richtig

  • Cookieloses, datensparsames Statistik-Tool ohne Banner-Pflicht
  • Schriften lokal einbinden, Karten erst nach Klick laden
  • Hinweis im Formular: „Bitte schildern Sie Ihr Anliegen erst im Gespräch“
  • Tests und Fragebögen nur über Plattformen mit Vertrag nach Art. 28 DSGVO

Lieber nicht

  • Werbe-Tracking oder Meta-Pixel auf Seiten zu Burn-out, Angst oder Trauer
  • Pflichtfelder für Diagnose, Symptome oder Medikamente
  • Kostenlose Umfrage-Tools mit Servern außerhalb der EU für Diagnostik
  • Klient:innenstimmen mit Namen oder erkennbaren Details

Für Cookies und ähnliche Technologien gilt § 25 TDDDG: Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät nur mit Einwilligung, es sei denn, es ist für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Je weniger Drittanbieter Ihre Website lädt, desto kürzer bleiben Banner und Datenschutzerklärung. Was Sie bei Werbung und Erfolgsversprechen beachten müssen, auch nach dem Heilmittelwerbegesetz, lesen Sie im Beitrag Werbung für Psycholog:innen in Deutschland.

Silbernes Zahlenschloss mit zwei Schlüsseln steht auf einer weißen Computertastatur

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Seit 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Es erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher:innen, etwa Online-Buchung mit Vertragsschluss, Online-Kurse oder bezahlte Coaching-Pakete. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Das trifft auf die meisten Einzelpraxen zu. Eine barrierefreie Website ist trotzdem sinnvoll: klare Sprache, gute Kontraste und eine Seite, die auch per Tastatur oder Screenreader funktioniert.

Checkliste für Ihre Website

  • Impressum mit Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, von jeder Seite mit einem Klick erreichbar
  • Abschluss korrekt (M.Sc. Psychologie, Dipl.-Psych.), keine Bezeichnung, die eine Approbation nahelegt
  • Mit Heilpraktikererlaubnis: „beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ und zuständige Aufsichtsbehörde
  • Ohne Erlaubnis: keine Behandlung von Krankheiten anbieten, Wortwahl geprüft
  • Berufshaftpflicht mit Versicherer, Anschrift und Geltungsbereich (DL-InfoV)
  • Verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV, wenn Sie bloggen; § 36 VSBG geprüft, OS-Link entfernt
  • Verschwiegenheitsverpflichtung und AV-Vertrag mit allen IT-Dienstleistern
  • Datenschutzerklärung passend zu Formular, Kalender, Testplattform und Video-Tool; Cookies nur mit Einwilligung

Welche Inhalte darüber hinaus auf Ihre Website gehören, zeigt der Beitrag Was auf eine Praxis-Website gehört; den Weg zur eigenen Praxis beschreibt Praxis gründen als Psycholog:in in Deutschland. Wie Sie bei Google gefunden werden, zeigt der Leitfaden zum Google-Unternehmensprofil.

Eine Website, die Vertrauen schafft

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Quellen

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Muss ich als Psychologin ohne Approbation eine Kammer im Impressum angeben?

Nein. Psycholog:innen ohne Approbation gehören keiner Kammer an, und es gibt keine Berufsordnung mit Pflichtmitgliedschaft. Ins Impressum gehören Name, Anschrift, Telefon, E-Mail und Ihr Abschluss; mit Heilpraktikererlaubnis zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde.

Was gehört ins Impressum einer Heilpraktikerin für Psychotherapie?

Name, Anschrift, Telefon und E-Mail, eine zulässige Bezeichnung wie „Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ und als Aufsichtsbehörde die für Ihre Erlaubnis zuständige Behörde, meist das Gesundheitsamt Ihres Praxisorts. Üblich ist ein Hinweis auf das Heilpraktikergesetz. Eine Kammer gibt es nicht.

Darf ich als Psychologin „Fachpsychologin“ ins Impressum schreiben?

Ja, wenn Sie das Zertifikat erworben haben. Titel wie „Fachpsychologin für …“ vergeben Fachverbände, sie sind keine staatlichen Berufsbezeichnungen. Nennen Sie deshalb den verleihenden Verband dazu und stellen Sie Ihren akademischen Abschluss (M.Sc. Psychologie, Dipl.-Psych.) an die erste Stelle.

Gilt die Schweigepflicht nach § 203 StGB auch für psychologische Berater:innen?

Ja, wenn Sie Psychologie mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung studiert haben, etwa mit Diplom oder Master (§ 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Das gilt auch für Beratung und Coaching. Heilpraktiker:innen ohne Psychologiestudium sind nach überwiegender Ansicht nicht erfasst, müssen aber nach Vertrag und DSGVO vertraulich arbeiten.

Brauche ich für psychologische Beratung oder Coaching eine Erlaubnis?

Nein, solange Sie keine Krankheiten feststellen, heilen oder lindern. Sobald Sie psychische Störungen mit Krankheitswert behandeln, ist das Heilkunde; ohne Approbation brauchen Sie dafür eine Heilpraktikererlaubnis, sonst machen Sie sich nach § 5 Heilpraktikergesetz strafbar.

Muss meine Berufshaftpflicht ins Impressum?

Für Beratung, Coaching und Training ja, wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV nennen Sie Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich. Für reine Heilbehandlung gilt die DL-InfoV nicht; die Angabe schadet aber nicht.

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