Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständig arbeiten dürfen Sie erst nach der Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen bzw. der Gesundheitspsycholog:innen beim Gesundheitsministerium. Änderungen wie ein neuer Arbeitsort melden Sie binnen eines Monats.
- Vor dem Start brauchen Sie eine Berufshaftpflicht mit mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall und 3 Mio. € pro Jahr (§ 39 PG) sowie einen Arbeitsort, der vom Wohnbereich getrennt ist.
- Seit 26. Jänner 2026 vermittelt die Servicestelle psyhelp klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung von ÖGK, SVS und BVAEB. Als Wahlpsycholog:in arbeiten Sie weiter mit Kostenzuschuss.
- Klinisch- und gesundheitspsychologische Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei, Workshops, Supervision, Coaching und die meisten Gutachten nicht.
- Eine Gewerbeberechtigung brauchen Sie nicht. Sie melden sich als Neue Selbständige bei der SVS und beim Finanzamt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.
Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie: zwei Berufe, zwei Listen
Das Psychologengesetz 2013 (PG) regelt zwei eigenständige Gesundheitsberufe. Beide setzen ein abgeschlossenes Psychologiestudium und eine postgraduelle Ausbildung voraus, beide haben eine eigene Liste beim Gesundheitsministerium. Viele Psycholog:innen sind in beiden Listen eingetragen.
| Merkmal | Klinische Psychologie | Gesundheitspsychologie |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Diagnostik, Behandlung psychischer Störungen und Leidenszustände, Krisenintervention (§ 22 PG) | Gesundheitsförderung und Prävention, gesundheitspsychologische Analysen und Beratung (§ 13 PG) |
| Vorbehalten | klinisch-psychologische Diagnostik, Befunde und Gutachten | gesundheitspsychologische Befunde und Gutachten |
| Liste | Liste der Klinischen Psycholog:innen | Liste der Gesundheitspsycholog:innen |
| Berufsbezeichnung | „Klinische Psychologin“, „Klinischer Psychologe“ oder „Klinische:r Psycholog:in“ (§ 29 PG) | „Gesundheitspsychologin“, „Gesundheitspsychologe“ oder „Gesundheitspsycholog:in“ (§ 20 PG) |
| Kassenleistung | Diagnostik und Behandlung | nein |
Schon die Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ ist geschützt: Sie setzt ein abgeschlossenes Psychologiestudium im Umfang von mindestens 300 ECTS voraus (§ 4 PG). Eine Gewerbeberechtigung brauchen Sie nicht, die Gewerbeordnung gilt für beide Berufe nicht (§ 6 Abs. 5 PG). Nach mehrjähriger Praxis in einem Gebiet und einer Weiterbildung von mindestens 120 Einheiten dürfen Sie bis zu vier Spezialisierungen in Klammern hinter die Berufsbezeichnung setzen; sie werden in der Liste eingetragen (§ 20 Abs. 5 und § 29 Abs. 5 PG).
Selbstständig als Klinische Psycholog:in: die Voraussetzungen
Das Gesetz zählt genau auf, was Sie für die selbstständige Berufsausübung brauchen (§ 16 PG für die Gesundheitspsychologie, § 25 PG für die Klinische Psychologie):
- Berechtigung zur Bezeichnung „Psycholog:in“ (§ 4 PG)
- Abgeschlossene postgraduelle Ausbildung mit Abschlusszertifikat
- Volle Handlungsfähigkeit, gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
- Deutschkenntnisse, die für den Beruf nötig sind
- Berufshaftpflicht nach § 39 PG
- Ein bekannt gegebener Arbeitsort, der ausgestattet und vom Wohnbereich getrennt ist
- Eintragung in die jeweilige Liste beim Gesundheitsministerium
Während der postgraduellen Ausbildung arbeiten Sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses unter Supervision, eine eigene Praxis ist erst nach der Eintragung möglich. Den Antrag stellen Sie beim Gesundheitsministerium, den Nachweis der Berufshaftpflicht legen Sie dabei vor.
Berufspflichten nach dem Psychologengesetz
| Pflicht | Regel | PG |
|---|---|---|
| Änderungen melden | Name, Arbeitsort, Zustelladresse, Unterbrechung über drei Monate und Ende der Tätigkeit binnen eines Monats | § 31 |
| Rechnung | Honorarnote ausstellen, außer bei direkter Abrechnung mit der Kasse | § 32 Abs. 6 |
| Online-Sitzungen | nur bei fachlich oder örtlich begründeter Notwendigkeit, Grund dokumentieren | § 32a |
| Fortbildung | mind. 150 Einheiten in fünf Jahren, inkl. Supervision | § 33 |
| Dokumentation | mind. zehn Jahre aufbewahren, auch nach Ende der Tätigkeit | § 35 |
| Verschwiegenheit | gilt auch für Hilfspersonen und Fachauszubildende | § 37 |
| Werbung | keine unsachlichen oder unwahren Informationen, keine Provisionen für Zuweisungen | § 38 |
| Berufshaftpflicht | mind. 1 Mio. € pro Schadensfall, 3 Mio. € pro Jahr, keine Begrenzung der Nachhaftung | § 39 |

Arbeitsort und Räume: Diskretion zuerst
Der Arbeitsort muss angemessen ausgestattet und von einem Wohnbereich getrennt sein (§ 18 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 PG). Eine Praxis im eigenen Haus ist möglich, das Arbeitszimmer neben der Küche nicht. Kennzeichnen Sie den Ort mindestens mit Ihrem Namen und Ihrer Berufsbezeichnung. Wichtiger als die Rechtslage ist das Gefühl Ihrer Klient:innen: Sie sollen sich vom ersten Moment an sicher fühlen.
- Schallgeschützter Behandlungsraum – Gespräche dürfen draußen nicht hörbar sein
- Ein Wartebereich, in dem sich Klient:innen nicht begegnen müssen, oder Termine mit Pufferzeit
- Ein ruhiger Platz für Testdiagnostik, mit Tisch, guter Beleuchtung und ohne Ablenkung
- Gute Erreichbarkeit mit Öffis, möglichst barrierefrei, und ein dezentes Praxisschild
- Abschließbare Schränke für Befunde und Testunterlagen, vor allem bei geteilten Räumen
Wie Sie den Standort wählen und die Gründung finanziell planen, lesen Sie im allgemeinen Leitfaden zur Praxisgründung in Österreich.
Kassenleistung, Kostenzuschuss und Honorar
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung im ASVG der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Für Ihre Praxis gibt es damit mehrere Wege, die Sie auch kombinieren können:
- Kassenplätze über psyhelp: ÖGK, SVS und BVAEB bieten klinisch-psychologische Behandlung über einen Vertrag mit dem Berufsverband BÖP als kostenlose Kassenleistung an. Seit 26. Jänner 2026 melden sich Versicherte bei der Servicestelle psyhelp und werden nach einem Clearing an teilnehmende Klinische Psycholog:innen vermittelt. Abgerechnet wird über psyhelp, die Klient:innen zahlen nichts. Ob und wie Sie teilnehmen, erfahren Sie beim BÖP.
- Wahlpsycholog:in mit Kostenzuschuss: Ihre Klient:innen zahlen Ihr Honorar und reichen die Honorarnote bei der Kasse ein. Voraussetzung ist eine Störung mit Krankheitswert und eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Einheit; ab der elften Einheit braucht es eine Bewilligung der Kasse.
- Klinisch-psychologische Diagnostik: Sie ist schon länger Kassenleistung, bei Vertragspsycholog:innen mit Zuweisung.
- Gesundheitspsychologie: Die Kasse zahlt nur die Behandlung von Krankheiten. Gesundheitspsychologische Beratung, Prävention und Workshops zahlen Klient:innen selbst oder Auftraggeber:innen wie Betriebe im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
- Honorar: Ihr Honorar legen Sie selbst fest. Nennen Sie es auf der Website, zusammen mit dem Hinweis, welcher Zuschuss möglich ist und dass es Kassenplätze über psyhelp gibt. Für viele ist das der Grund, sich zu melden.
SVS, Umsatzsteuer und Finanzamt
- Sozialversicherung: Als freiberufliche Psycholog:in sind Sie „Neue Selbständige“ bei der SVS. Übersteigen Ihre Einkünfte die Versicherungsgrenze (2026: 6.613,20 € im Jahr), melden Sie sich binnen eines Monats nach Beginn. Wer zu spät meldet, zahlt einen Zuschlag von 9,3 % auf die Beiträge.
- Finanzamt: Melden Sie die neue Tätigkeit über FinanzOnline mit dem Fragebogen zur Betriebseröffnung.
- Berufshaftpflicht: Vergleichen Sie Angebote, auch über den BÖP. Die Nachhaftung darf weder ausgeschlossen noch zeitlich begrenzt werden. Auf Verlangen müssen Sie Klient:innen über Ihre Versicherung informieren (§ 36 PG).
Bei der Umsatzsteuer kommt es auf die einzelne Leistung an. Heilbehandlungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG unecht befreit: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Nach den Umsatzsteuerrichtlinien des Finanzministeriums gilt das für therapeutische Tätigkeiten von Klinischen und Gesundheitspsycholog:innen, nicht aber für alles, was Sie sonst anbieten:
| Leistung | Umsatzsteuer |
|---|---|
| Klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung | steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) |
| Beratung mit therapeutischem Ziel, etwa bei persönlichen Konflikten | steuerfrei |
| Gutachten zur Diagnose oder zur Klärung der Behandlung | steuerfrei |
| Gutachten für Gerichte, Behörden oder Versicherungen | in der Regel steuerpflichtig |
| Workshops, Vorträge, Lehre, Supervision, Coaching, Organisationsberatung | steuerpflichtig |
Für die steuerpflichtigen Leistungen hilft die Kleinunternehmerregelung: Bis 55.000 € Umsatz im Jahr bleiben Sie befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Ihre steuerfreien Heilbehandlungen zählen bei dieser Grenze nicht mit.
Online-Sitzungen und Datenschutz
Klinisch- und gesundheitspsychologische Leistungen per Video sind erlaubt, aber nicht beliebig (§ 32a PG): Es braucht eine fachlich oder örtlich begründete Notwendigkeit und das Einvernehmen mit der Klient:in, die Sitzung läuft synchron per Audio und Video, und Sie dokumentieren den Grund. Testdiagnostik bleibt in der Regel ein Termin vor Ort.
Technisch gilt: ein Videotool mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Server in der EU und ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Für Terminbuchung, E-Mail und die digitale Ablage von Befunden gilt dasselbe, denn Gesundheitsdaten sind nach der DSGVO besonders geschützt.

Eine Website, die Vertrauen schafft
Wer eine Klinische Psycholog:in sucht, ist oft in einer belasteten Situation, und viele wissen nicht genau, was klinisch-psychologische Behandlung ist. Ihre Website sollte deshalb vor allem eines tun: erklären, was Sie anbieten, und den ersten Schritt leicht machen.
So machen Sie es richtig
- Ein freundliches Porträt und ein paar persönliche Sätze, warum Sie diesen Beruf gewählt haben
- In einfachen Worten erklären, was klinisch-psychologische Behandlung und Diagnostik sind
- Ablauf, Honorar, Kostenzuschuss und den Weg über psyhelp beschreiben
- Ihre genaue Berufsbezeichnung und die Eintragung in die Liste
- Hinweis auf Notfallnummern für akute Krisen
Lieber nicht
- Klient:innenstimmen oder Bewertungen – schon eine Bewertung kann verraten, dass jemand in Behandlung ist
- Methoden oder Bezeichnungen, für die Sie keine Ausbildung und keine Eintragung haben
- Heilversprechen („In 10 Einheiten angstfrei“)
- Kontaktformulare, die nach Diagnosen oder Symptomen fragen
Was im Impressum und in der Datenschutzerklärung stehen muss, lesen Sie im Beitrag zu den Pflichtangaben für psychologische Praxen. Welche Informationen erlaubt sind, im Beitrag zum Werberecht für Psycholog:innen. Welche Seiten eine gute Praxis-Website hat, zeigt der Beitrag Was auf eine Praxis-Website gehört.
Websites für psychologische Praxen
Sehen Sie sich Beispiel-Websites an, die genau so gebaut sind: ruhig, klar, ohne Bewertungen – mit Ablauf, Honorar und Kassenzuschuss.
In sieben Schritten zur eigenen Praxis
Eintragung beantragen
Mit Abschlusszertifikat, Nachweisen zu Eignung und Vertrauenswürdigkeit, Haftpflicht und Arbeitsort in die Liste der Klinischen Psycholog:innen bzw. der Gesundheitspsycholog:innen. Ohne Eintragung keine selbstständige Arbeit und kein Kassenzuschuss.
Berufshaftpflicht abschließen
Mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall und 3 Mio. € pro Jahr. Den Nachweis brauchen Sie schon für die Eintragung.
Arbeitsort finden und melden
Getrennt vom Wohnbereich, schallgeschützt, diskret. Jede Änderung melden Sie binnen eines Monats dem Ministerium.
SVS und Finanzamt
Meldung als Neue Selbständige bei der SVS und der Fragebogen zur Betriebseröffnung über FinanzOnline. Klären Sie, welche Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.
Kassenweg wählen
Wahlpraxis mit Kostenzuschuss, Kassenplätze über psyhelp, Diagnostik für die Kasse – oder eine Kombination.
Datenschutz einrichten
Verarbeitungsverzeichnis, Aufträge an IT-Dienstleister, ein sicheres Videotool und eine sichere Ablage für Dokumentation und Befunde.
Sichtbar werden
Website, Google-Unternehmensprofil und Kontakte zu Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen und Psychiater:innen. Wie Ihr Eintrag in den Suchergebnissen aussieht, testen Sie mit der Google-Vorschau.
Wie sähe Ihre Praxis-Website aus?
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