Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. September 2024 regelt das MTD-Gesetz 2024 die freiberufliche Physiotherapie in Österreich.
- Sie brauchen die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister (für Freiberufler:innen bei der GÖG) und einen Berufssitz – höchstens zwei.
- Pflicht vor der ersten Behandlung: eine Berufshaftpflicht mit mindestens 400.000 € pro Schadensfall. Dazu kommen 60 Stunden Fortbildung in fünf Jahren.
- Krankenbehandlung nur auf ärztliche Anordnung; in Gesundheitsförderung und Prävention arbeiten Sie ohne Anordnung.
- Als Wahlphysiotherapeut:in erhalten Ihre Patient:innen 80 % des Kassentarifs zurück. Die ÖGK verlangt bis 30. Juni 2027 keine chefärztliche Bewilligung, die SVS schon.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.
Was das MTD-Gesetz 2024 für Freiberufler:innen regelt
Das MTD-Gesetz 2024 (BGBl. I Nr. 100/2024) hat am 1. September 2024 das alte MTD-Gesetz abgelöst. Es gilt für alle gehobenen medizinisch-technischen Dienste, also auch für die Physiotherapie. Für Ihre Selbstständigkeit sind diese Punkte entscheidend:
- Ärztliche Anordnung (§ 20 Abs. 1): Für die Behandlung von Krankheiten arbeiten Sie eigenverantwortlich, aber nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung.
- Prävention ohne Anordnung (§ 20 Abs. 2): In Gesundheitsförderung sowie Primär- und Sekundärprävention dürfen Sie ohne Anordnung arbeiten – etwa mit Rückenkursen oder Haltungsanalysen für Gesunde.
- Berufssitz (§ 30): Freiberufliche Arbeit ohne Berufssitz ist verboten. Erlaubt sind ein oder höchstens zwei Berufssitze in Österreich.
- Fortbildung (§ 38): mindestens 60 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren.
- Werbung und Kosten (§ 39): Keine vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Werbung, keine Provisionen für Zuweisungen – und Sie müssen über die Kosten und den voraussichtlichen Kassenersatz aufklären.
- Berufshaftpflicht (§ 40): Pflicht vor Beginn der freiberuflichen Tätigkeit.
- Telegesundheit (§ 28 Abs. 3): Behandlung per Video ist möglich, wenn sie fachlich vertretbar ist. Über die Besonderheiten müssen Sie Ihre Patient:innen informieren.
Wie Sie Ihre Leistungen bewerben dürfen, zeigt der Beitrag zu Werbung für Physiotherapie in Österreich. Welche Angaben auf Ihre Website gehören, steht in den Pflichtangaben für Physiotherapie-Websites.
Die Voraussetzungen Schritt für Schritt
Eintragung ins Gesundheitsberuferegister
Ohne Eintragung dürfen Sie nicht arbeiten. Wer überwiegend freiberuflich tätig ist, registriert sich bei der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), Angestellte über die Arbeiterkammer. Der Antrag läuft online mit ID Austria und ist kostenlos. Eintragung und Berufsausweis gelten fünf Jahre.
Berufssitz festlegen
Bestimmen Sie die Adresse, an der Sie Ihren Beruf ausüben – auch wenn Sie vor allem Hausbesuche machen. Der Berufssitz muss den hygienischen Anforderungen entsprechen. Die Amtsärzt:in der Bezirksverwaltungsbehörde kann ihn prüfen und bei Gefahr für Patient:innen bis zur Behebung schließen (§ 30 Abs. 5 und 6).
Berufshaftpflicht abschließen
Mindestens 400.000 € pro Schadensfall; eine Jahreshöchstgrenze darf das Dreifache nicht unterschreiten. Die Nachhaftung des Versicherers darf weder ausgeschlossen noch zeitlich begrenzt sein. Physio Austria und viele Versicherer bieten passende Verträge.
SVS und Finanzamt
Als freiberufliche Physiotherapeut:in sind Sie in der Regel als Neue Selbständige bei der SVS versichert. Melden Sie die Tätigkeit bei der SVS und beim Finanzamt an. Heilbehandlungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerfrei (ohne Vorsteuerabzug).

Eigene Praxis, Raummiete oder Hausbesuche?
| Modell | Vorteile | Worauf achten |
|---|---|---|
| Eigene Praxis | volle Freiheit bei Räumen, Zeiten und Auftritt | höchste Investition, Miete läuft auch im Urlaub |
| Raum in einer Gemeinschafts- oder Arztpraxis | geringes Risiko, kurze Wege zu Ärzt:innen | schriftlicher Vertrag, keine Provisionen für Zuweisungen |
| Hausbesuche | kaum Fixkosten, gefragt bei älteren Patient:innen | Fahrzeit einpreisen, trotzdem Berufssitz nötig |
| Neben einer Anstellung | sanfter Einstieg mit sicherem Einkommen | Dienstvertrag auf Nebenbeschäftigung prüfen |
Wie Sie Räume finden, finanzieren und anmelden, beschreibt der allgemeine Leitfaden zur Praxisgründung in Österreich – für alle Gesundheitsberufe.
Kassenvertrag oder Wahlphysio: Honorar und Rückerstattung
Kassenverträge sind in Österreich über Planstellen begrenzt. Bei der ÖGK waren im Herbst 2025 rund 400 Planstellen für niedergelassene Physiotherapeut:innen besetzt. Viele Freiberufler:innen starten deshalb als Wahlphysiotherapeut:in: Sie legen Ihr Honorar selbst fest, Ihre Patient:innen zahlen und reichen Rechnung und ärztliche Verordnung bei ihrer Kasse ein. Die Kasse erstattet 80 % des Tarifs, den sie einer Vertragspartner:in zahlen würde (§ 131 ASVG).
| Kasse | Bewilligung nötig? |
|---|---|
| ÖGK | nein – befristet ausgesetzt bis 30. Juni 2027 |
| BVAEB | nein – seit 1. November 2022 dauerhaft entfallen |
| SVS | ja – Verordnung vor Behandlungsbeginn bewilligen lassen |
- Erstverordnung: Die ÖGK hat ihre Vertragsärzt:innen 2025 gebeten, zunächst meist 6 × 30 Minuten zu verordnen. Längere Einheiten bleiben möglich, wenn sie medizinisch nötig sind.
- Tarife: Laut Physio Austria bleiben die ÖGK-Tarife bis Ende 2028 auf dem Stand von 2025. Vertragspartner:innen bekommen zusätzlich eine Versorgungswirksamkeitspauschale. Für Ihre Wahl-Patient:innen heißt das: Der Kassenersatz dürfte bis dahin nicht steigen.
- Hausbesuche: Sie werden ersetzt, wenn die Ärzt:in sie verordnet.
Ausstattung für den Start
- Höhenverstellbare Therapieliege, Lagerungsmaterial, Desinfektionsmittel und Hygieneplan
- Trainingsgeräte nach Schwerpunkt: Therabänder, Faszienrollen, Bälle, Matten, ggf. Geräte für Elektrotherapie
- Software für Termine, Dokumentation und Honorarnoten – datenschutzkonform
- Garderobe, Umkleidemöglichkeit, im Idealfall eine Dusche
- Barrierefreier Zugang oder ein ehrlicher Hinweis auf Stufen
- Mobiles Set für Hausbesuche: Klappliege, Bänder, Dokumentation

Die ersten Patient:innen gewinnen
In der Physiotherapie kommen viele Patient:innen über Empfehlungen von Ärzt:innen – und über die eigene Suche nach einer Praxis in der Nähe. Beides können Sie gezielt fördern:
- Netzwerk: Stellen Sie sich bei Allgemeinmediziner:innen, Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen in Ihrer Umgebung vor – mit Ihren Schwerpunkten und freien Terminen. Provisionen für Zuweisungen sind verboten.
- Website mit Schwerpunkten: „Rücken“, „Knie nach Kreuzband-OP“, „Beckenboden“ – jede Leistung mit eigener Seite. Wie Sie damit in der Umgebung gefunden werden, zeigt der Beitrag zu lokalem SEO.
- Google-Profil: mit Fotos Ihrer Räume und echten Bewertungen, siehe Google-Unternehmensprofil. Einen QR-Code für Bewertungen erstellen Sie mit dem Bewertungs-QR-Generator.
- Impressum: Ihre Website braucht ein vollständiges Impressum – der Impressum-Generator hilft dabei.
- Online-Termine: Viele Patient:innen buchen direkt nach dem Arzttermin auf dem Handy.
Websites für Physiotherapie-Praxen
Sehen Sie sich Beispiel-Websites für Physio- und Therapiepraxen an – mit Schwerpunkten, Team, Honoraren und Online-Terminen.
Ihr Fahrplan in die Selbstständigkeit
Vor der ersten Behandlung
- Registrierung im Gesundheitsberuferegister über die GÖG (mit ID Austria)
- Berufssitz festgelegt, Räume hygienisch eingerichtet
- Berufshaftpflicht mit mindestens 400.000 € pro Schadensfall abgeschlossen
- Anmeldung bei SVS und Finanzamt erledigt
- Honorare kalkuliert, Rückerstattung für Ihre Patient:innen erklärt
- Website, Google-Profil und Impressum online, Ärzt:innen in der Umgebung informiert
- Fortbildungen planen: 60 Stunden in fünf Jahren
Quellen
- RIS – MTD-Gesetz 2024 (geltende Fassung)
- USP – Gesundheitsberuferegister
- RIS – § 131 ASVG (Kostenerstattung)
- Parlament – Anfragebeantwortung 2436/AB zur Physiotherapie bei der ÖGK (2025)
- Physio Austria – Verordnung, Behandlung, Kostenerstattung (Patienteninformation)
- Physio Austria – FAQs zur Versorgungswirksamkeitspauschale (2026)


