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Praxisgründung

Psychologische Praxis ohne Approbation in Deutschland: Beratung, Coaching, Heilpraktikererlaubnis

Eine psychologische Praxis ohne Approbation ist in Deutschland für viele Psycholog:innen mit Master oder Diplom der Weg in die Selbstständigkeit: mit psychologischer Beratung, Coaching, Diagnostik und Gutachten – oder mit einer Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf Psychotherapie. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie dürfen, wie Sie sich nennen, wie Sie abrechnen und was das Finanzamt wissen will.

9 Min. LesezeitStand: November 2026

Aufgeklappter Laptop, weiße Kaffeetasse, Notizblock mit Stift und Smartphone auf einem Holztisch vor einer dunklen Wand

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein eigenes Berufsgesetz für Psycholog:innen gibt es nicht. Psychologische Beratung, Coaching, Diagnostik und Gutachten dürfen Sie ohne Erlaubnis anbieten, solange Sie keine Krankheiten feststellen oder behandeln.
  • Wer psychische Störungen mit Krankheitswert behandeln will, braucht ohne Approbation eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf Psychotherapie. Mit geprüfter Klinischer Psychologie erteilen viele Gesundheitsämter sie nach Aktenlage.
  • „Diplom-Psycholog:in“ und Ihr Master sind als akademische Grade geschützt (§ 132a StGB), „Psycholog:in“ ohne Psychologiestudium gilt als irreführend (§ 5 UWG).
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen nicht. Ihre Klient:innen zahlen selbst, private Versicherungen erstatten nur je nach Tarif.
  • Heilbehandlungen mit Heilpraktikererlaubnis sind umsatzsteuerfrei, Beratung, Coaching und Supervision in der Regel nicht. Eine Kammer gibt es nicht, eine Berufshaftpflicht ist trotzdem dringend zu empfehlen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.

Was Sie in einer psychologischen Praxis ohne Approbation anbieten dürfen

Die Grenze zieht das Heilpraktikergesetz: Wer berufsmäßig Krankheiten feststellt, heilt oder lindert, übt Heilkunde aus und braucht dafür eine Erlaubnis (§ 1 HeilprG). Heilkunde ohne Erlaubnis ist strafbar (§ 5 HeilprG). Tätigkeiten, die nur soziale Konflikte oder Zwecke außerhalb der Heilkunde betreffen, gehören nicht dazu (§ 1 Abs. 2 Satz 3 PsychThG). Daraus ergeben sich vier Angebote:

Stand: November 2026
AngebotErlaubnisWer zahltUmsatzsteuer
Psychologische Beratung, Coachingkeine, solange keine HeilkundeSelbstzahler:innen, Firmenin der Regel steuerpflichtig
Diagnostik und Gutachten, etwa Eignungsdiagnostikkeine, solange keine Krankheit festgestellt wirdAuftraggeber:innen, Selbstzahler:innenin der Regel steuerpflichtig
Supervision, Trainings, WorkshopskeineFirmen, Einrichtungenin der Regel steuerpflichtig
Behandlung psychischer StörungenHeilpraktikererlaubnis, beschränkt auf PsychotherapieSelbstzahler:innen, teils private Versicherungensteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG)

Viele kombinieren mehrere Angebote: Beratung und Coaching für Menschen in Krisen, Trennungen oder Stress, Diagnostik für Schulen oder Unternehmen und, mit Heilpraktikererlaubnis, die Behandlung von Ängsten oder Depressionen. Wichtig ist, dass Ihre Klient:innen auf der Website und im Erstgespräch erkennen, was Sie im jeweiligen Fall anbieten.

Berufsbezeichnung: wie Sie sich nennen dürfen

  • Akademischer Grad: „Diplom-Psycholog:in“ oder „M.Sc. Psychologie“ dürfen Sie mit dem entsprechenden Abschluss führen. Akademische Grade sind strafrechtlich geschützt (§ 132a StGB).
  • „Psycholog:in“: Ein Berufsgesetz regelt die Bezeichnung nicht. Sie gilt aber als irreführend, wenn kein abgeschlossenes Psychologiestudium dahintersteht (§ 5 UWG; OLG Schleswig, Urteil vom 21. Juli 2016, 6 U 16/15).
  • Mit Heilpraktikererlaubnis: zum Beispiel „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ oder „Heilpraktiker:in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“, gern kombiniert mit Ihrem Abschluss.
  • Was nicht geht: Die Bezeichnung „Psychotherapeut:in“ oder eine zum Verwechseln ähnliche dürfen Sie ohne Approbation nicht führen (§ 1 Abs. 1 PsychThG, § 132a StGB).
  • Frei wählbar: Tätigkeitsbeschreibungen wie „Psychologische Beratung“, „Coaching“ oder „Psychologische Diagnostik“.

Heilpraktiker für Psychotherapie: die sektorale Erlaubnis

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 (3 C 34.90) lässt sich die Heilpraktikererlaubnis auf Psychotherapie beschränken. Zuständig ist das Gesundheitsamt bzw. die Behörde an Ihrem Wohnort oder künftigen Praxisort. Die Voraussetzungen stehen in § 2 der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz:

  • Mindestens 25 Jahre alt
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Sittliche Zuverlässigkeit, nachgewiesen mit einem aktuellen Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung, nachgewiesen mit einem ärztlichen Attest
  • Eine Überprüfung der Kenntnisse durch das Gesundheitsamt, in der Regel schriftlich und mündlich, nach den Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums

Für Psycholog:innen wird die Überprüfung oft verkürzt: Haben Sie ein Diplom oder einen Master in Psychologie, in dem Klinische Psychologie Prüfungsfach war, entscheiden viele Behörden nach Aktenlage, also ohne Prüfung. Die Praxis unterscheidet sich je nach Land und Behörde; die Stadt München etwa erteilt die Erlaubnis Diplom-Psycholog:innen mit Klinischer Psychologie ohne gesonderte Prüfung. Fragen Sie vor dem Antrag nach, welche Unterlagen Ihre Behörde verlangt.

Psychologische Beratung, Coaching und Diagnostik ohne Heilkunde

Ohne Heilpraktikererlaubnis bleibt Ihr Angebot außerhalb der Heilkunde. Das ist ein großes Feld, verlangt aber eine saubere Abgrenzung im Alltag:

  • Beratung und Coaching: Lebens-, Paar- und Erziehungsfragen, berufliche Neuorientierung, Stress, Konflikte. Sie stellen keine Diagnosen nach ICD und versprechen keine Heilung.
  • Verdacht auf eine Erkrankung: Wirkt eine Klient:in depressiv, suizidal oder traumatisiert, verweisen Sie an Hausärzt:in, Psychiater:in oder die 116117 und dokumentieren das. Ohne Erlaubnis dürfen Sie die Störung nicht behandeln.
  • Diagnostik und Gutachten: Eignungs- und Leistungsdiagnostik, Personalauswahl oder Gutachten im Auftrag von Gerichten und Behörden. Für manche Felder, etwa die Fahreignungsbegutachtung, gelten eigene Zulassungen.
  • Supervision, Trainings, Workshops: für Teams, Kliniken, Schulen und Unternehmen; hier zählen Referenzen und klare Angebote mehr als die Website allein.
Zwei helle Sessel mit weißen Kissen vor einem Sprossenfenster, im Vordergrund unscharf eine weiße Vase auf einem Holztisch

Honorar und Abrechnung: Selbstzahler:innen, PKV, Beihilfe

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Sie zahlt weder Beratung noch Behandlung bei Psycholog:innen ohne Approbation, auch nicht mit Heilpraktikererlaubnis. Auch die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V steht Ihren Klient:innen bei Ihnen nicht offen.
  • Private Krankenversicherung: Manche Tarife erstatten Leistungen von Heilpraktiker:innen, oft mit Höchstbeträgen; Psychotherapie bei Heilpraktiker:innen ist häufig begrenzt oder ausgeschlossen. Ihre Klient:innen sollten vorher bei ihrer Versicherung nachfragen.
  • Beihilfe: Psychotherapie bei Heilpraktiker:innen ist in der Regel nicht beihilfefähig.
  • Selbstzahler:innen: Für die meisten Praxen der Normalfall. Ihr Honorar legen Sie frei fest; als Orientierung dient vielen das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das aber keine verbindliche Gebührenordnung ist.
  • Transparenz: Nennen Sie Honorar, Dauer einer Sitzung und Ausfallregeln auf der Website und schriftlich vor Beginn. Wer weiß, dass keine Versicherung zahlt, entscheidet sich bewusster.

Freier Beruf oder Gewerbe? Steuern und Versicherungen

Beim Finanzamt melden Sie sich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Zwei Fragen entscheiden über den Aufwand: ob Sie freiberuflich tätig sind und ob Ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.

  • Freiberuf: Mit Heilpraktikererlaubnis gehören Sie zu den Katalogberufen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Für Beratung, Coaching, Trainings oder Diagnostik kommt es auf die konkrete Tätigkeit an; das Finanzamt kann sie auch als Gewerbe einstufen, mit Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft und gegebenenfalls Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuer: Heilbehandlungen mit Heilpraktikererlaubnis sind steuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Beratung ohne Heilbehandlung, Coaching, Supervision und die meisten Gutachten sind in der Regel mit 19 % steuerpflichtig.
  • Kleinunternehmerregelung: Seit 2025 gilt sie, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Ihre steuerfreien Heilbehandlungen zählen dabei nicht mit.
  • Rentenversicherung: Wer überwiegend Kurse, Trainings oder Seminare gibt und keine Angestellten hat, kann als selbstständige Lehrkraft rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Klären Sie das früh mit der Deutschen Rentenversicherung.
  • Keine Kammer: Ohne Approbation sind Sie nicht Mitglied einer Kammer und haben keine Berufsordnung. Berufsverbände wie der BDP bieten freiwillig Ethikrichtlinien, Beratung und Rahmenverträge.
  • Berufshaftpflicht: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Achten Sie darauf, dass Beratung, Diagnostik und gegebenenfalls Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz ausdrücklich versichert sind.

Schweigepflicht, Räume und Datenschutz

Als Psycholog:in mit Diplom oder Master unterliegen Sie der strafbewehrten Schweigepflicht: § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB nennt ausdrücklich „Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung“ – unabhängig davon, ob Sie beraten oder mit Heilpraktikererlaubnis behandeln. Daten über die psychische Gesundheit sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Für Ihre Praxis heißt das:

  • Ein schallgeschützter Raum, getrennt von Ihrer Wohnung, und Termine mit Puffer, damit sich Klient:innen nicht begegnen
  • Ein dezentes Praxisschild mit Name, Abschluss und Tätigkeit – möglichst barrierefreier Zugang
  • Verschlossene Ablage, verschlüsselte Geräte, Auftragsverarbeitungsverträge mit allen IT-Dienstleistern
  • Ein Videotool mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Servern in der EU, wenn Sie online beraten
  • Kein Kontaktformular, das nach Diagnosen fragt; E-Mail nur mit Einwilligung oder verschlüsselt
Graues Notizbuch mit petrolfarbenem Stift auf einem weißen Tisch, dahinter ein Glas Kaffee und weiße Blumen

Eine Website, die Ihr Angebot klar abgrenzt

Ohne Kassenzugang kommen fast alle Klient:innen über Empfehlungen und über die eigene Suche im Netz. Ihre Website muss deshalb zwei Dinge leisten: Vertrauen schaffen und unmissverständlich sagen, was Sie anbieten. Für Werbung mit Heilkunde gilt außerdem das Heilmittelwerbegesetz.

So machen Sie es richtig

  • Ihren Abschluss und, falls vorhanden, Ihre Heilpraktikererlaubnis klar nennen
  • Angebote getrennt beschreiben: Beratung und Coaching, Diagnostik, Behandlung mit Heilpraktikererlaubnis
  • Honorar, Sitzungsdauer und Ausfallregeln offen nennen, mit dem Hinweis, dass Krankenkassen nicht zahlen
  • Den Ablauf des Erstgesprächs in einfachen Worten erklären
  • Notfallnummern für akute Krisen

Lieber nicht

  • Bezeichnungen oder Formulierungen, die eine Approbation nahelegen
  • „Therapie“ oder Diagnosen auf der Beratungsseite, wenn Sie keine Heilpraktikererlaubnis haben
  • Heilversprechen, Erfolgsquoten oder Klient:innenstimmen
  • Kontaktformulare mit Pflichtfeldern zu Symptomen

Welche Angaben ins Impressum gehören, lesen Sie im Beitrag zu den Pflichtangaben für psychologische Praxen; ein vollständiges Impressum erstellen Sie mit dem Impressum-Generator. Welche Werbung erlaubt ist, steht im Beitrag zum Werberecht für Psycholog:innen. Wie Sie in Ihrer Stadt gefunden werden, zeigen die Beiträge zum Google-Unternehmensprofil und zu lokalem SEO.

Websites für psychologische Praxen

Ruhig, klar, ohne Bewertungen – mit Angeboten, Honorar und Erstgespräch. Sehen Sie sich Beispiele an.

Checkliste: in sieben Schritten zur psychologischen Praxis

  1. 1

    Angebot festlegen

    Beratung und Coaching, Diagnostik, Trainings oder Behandlung mit Heilpraktikererlaubnis – und wo die Grenze zur Heilkunde liegt.

  2. 2

    Heilpraktikererlaubnis beantragen

    Wenn Sie behandeln wollen: Antrag beim Gesundheitsamt, mit Abschlusszeugnis, Führungszeugnis und Attest, mit Klinischer Psychologie oft nach Aktenlage.

  3. 3

    Berufsbezeichnung prüfen

    Akademischer Grad, „Psycholog:in“ und gegebenenfalls „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ – auf Praxisschild, Website und Rechnung einheitlich.

  4. 4

    Finanzamt und Umsatzsteuer

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Freiberuf oder Gewerbe klären, Kleinunternehmerregelung prüfen, gegebenenfalls Steuerberatung.

  5. 5

    Versicherungen

    Berufshaftpflicht, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherungspflicht bei überwiegender Lehrtätigkeit prüfen.

  6. 6

    Räume und Datenschutz

    Schallschutz, Wartebereich, sichere IT, Auftragsverarbeitungsverträge, Videotool.

  7. 7

    Sichtbar werden

    Website, Google-Profil, Verzeichnisse und Kontakte zu Hausarztpraxen, Beratungsstellen und Unternehmen. Prüfen Sie Ihren Suchtreffer mit der Google-Vorschau und lesen Sie, was auf eine Praxis-Website gehört.

Wie Sie Standort, Finanzierung und Gründungsschritte allgemein planen, lesen Sie im Leitfaden zur Praxisgründung in Deutschland.

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Quellen

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Darf ich mich ohne Approbation Psycholog:in nennen?

Ja, mit einem abgeschlossenen Psychologiestudium, üblicherweise Master oder Diplom. Ein eigenes Gesetz schützt die Bezeichnung nicht, ohne Studium gilt sie aber als irreführend (§ 5 UWG). „Diplom-Psycholog:in“ und andere akademische Grade sind nach § 132a StGB geschützt.

Darf ich als Psycholog:in ohne Approbation psychische Störungen behandeln?

Nur mit einer Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf Psychotherapie. Ohne Erlaubnis ist Heilkunde strafbar (§ 5 HeilprG). Psychologische Beratung und Coaching ohne Krankheitsbezug sind ohne Erlaubnis möglich.

Bekomme ich als Psycholog:in die Heilpraktikererlaubnis ohne Prüfung?

Oft ja. Haben Sie ein Diplom oder einen Master in Psychologie mit Klinischer Psychologie als Prüfungsfach, entscheiden viele Gesundheitsämter nach Aktenlage. Die Praxis unterscheidet sich je nach Land und Behörde; fragen Sie vor dem Antrag nach.

Zahlen Krankenkassen psychologische Beratung oder Heilpraktiker-Behandlung?

Gesetzliche Krankenkassen nicht. Private Versicherungen erstatten Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif, Psychotherapie bei Heilpraktiker:innen oft nur begrenzt oder gar nicht. Die Beihilfe zahlt in der Regel nicht. Die meisten Klient:innen zahlen selbst.

Muss ich als Psycholog:in Umsatzsteuer berechnen?

Für Heilbehandlungen mit Heilpraktikererlaubnis nicht (§ 4 Nr. 14 UStG). Beratung, Coaching, Supervision und die meisten Gutachten sind in der Regel steuerpflichtig. Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr hilft die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

Brauche ich als selbstständige Psycholog:in eine Berufshaftpflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie ohne Approbation nicht, und eine Kammer gibt es nicht. Eine Berufshaftpflicht ist trotzdem dringend zu empfehlen, denn Fehler in Beratung, Diagnostik oder Behandlung können teuer werden.

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