Das Wichtigste in Kürze
- Das Google-Unternehmensprofil ist kostenlos und oft der erste Kontakt mit neuen Patient:innen.
- Prüfen Sie zuerst, ob es Ihre Praxis schon gibt – Google legt Profile auch automatisch an. Dann übernehmen und bestätigen.
- Hauptkategorie, Öffnungszeiten inklusive Feiertagen, Fotos und Website-Link sind die wichtigsten Felder – und sie brauchen 15 Minuten Pflege im Monat.
- Bitten Sie alle Patient:innen gleich um Bewertungen – ohne Gegenleistung, ohne Vorauswahl und ohne Druck, noch in der Praxis zu bewerten. Eine Karte mit QR-Code zum Mitnehmen hilft.
- Beim Antworten gilt die Verschwiegenheitspflicht: Bestätigen Sie nie, dass jemand Ihr:e Patient:in ist.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.
Warum das Profil so wichtig ist
Wer „Physiotherapie in der Nähe“, „Kinderarzt Wien Favoriten“ oder „Kinderarzt Köln-Ehrenfeld“ sucht, bekommt zuerst eine Karte mit meist drei Praxen zu sehen – das sogenannte Local Pack. Diese Ergebnisse kommen aus dem Google-Unternehmensprofil (früher „Google My Business“). Dieselben Angaben sehen Patient:innen auch in Google Maps, wenn sie die Route zu Ihnen suchen.
Google selbst nennt drei Faktoren für das lokale Ranking: Relevanz (passt das Profil zur Suche?), Entfernung und Bekanntheit – wozu ausdrücklich die Zahl der Bewertungen und die Bewertungen selbst zählen. Bezahlen kann man für einen besseren Platz nicht. Ein vollständiges, gepflegtes Profil mit ehrlichen Bewertungen ist deshalb einer der wirksamsten Hebel, um lokal gefunden zu werden. Wie Website und Profil zusammenspielen, erklärt der Ratgeber zu lokalem SEO.
Profil einrichten und bestätigen
Nach der Praxis suchen
Suchen Sie Ihren Praxisnamen und Ihre Adresse bei Google und in Google Maps. Google legt Einträge manchmal automatisch an – dann klicken Sie auf „Inhaber dieses Unternehmens?“, statt ein zweites Profil zu erstellen.
Profil anlegen oder übernehmen
Unter business.google.com melden Sie sich mit einem Google-Konto an. Nutzen Sie dafür ein Praxis-Konto, auf das auch Ihr Team zugreifen kann, statt eines privaten Kontos – und fügen Sie Mitarbeiter:innen als Verwalter:innen hinzu, statt Passwörter zu teilen.
Bestätigen
Google verlangt einen Nachweis, dass Sie die Praxis wirklich führen. Je nach Fall stehen ein Video, ein Videoanruf, Telefon/SMS, E-Mail oder eine Postkarte zur Wahl. Für das Video filmen Sie in einem Zug Praxisschild, Eingang, Räume und etwas, das nur Inhaber:innen haben, etwa den Schlüssel zur Praxis. Die Prüfung dauert laut Google bis zu fünf Werktage, eine Postkarte kommt meist innerhalb von 14 Tagen.
Alle Felder ausfüllen
Hauptkategorie, Adresse, Telefonnummer, Website, Öffnungszeiten, Leistungen, Barrierefreiheit, Fotos. Je vollständiger, desto besser passt Google das Profil den richtigen Suchen zu.
Die wichtigsten Felder richtig pflegen
- Hauptkategorie: so genau wie möglich – „Kinderarzt“ statt „Arzt“, „Physiotherapeut“ statt „Gesundheitszentrum“. Zusätzliche Kategorien ergänzen Schwerpunkte.
- Name: genau so, wie er auf dem Praxisschild steht. Keine Keywords oder Slogans anhängen („Dr. Muster – bester Orthopäde der Stadt“) – das verstößt gegen die Richtlinien und kann zur Sperre führen.
- Öffnungszeiten: regulär plus besondere Öffnungszeiten für Feiertage und Urlaub. Falsche Öffnungszeiten sind einer der häufigsten Gründe für schlechte Bewertungen.
- Website und Terminlink: auf die passende Seite Ihrer Website verlinken, nicht nur auf die Startseite – oder direkt auf Ihre Online-Terminbuchung.
- Fotos: Eingang (damit man ihn findet), Wartebereich, Behandlungsräume, Team. Keine Patient:innen ohne ausdrückliche Einwilligung.
- Attribute: z. B. rollstuhlgerechter Eingang, barrierefreies WC, Online-Termine.
- Beschreibung: zwei, drei sachliche Sätze zu Schwerpunkten, Sprachen und Kassen – ohne Heilversprechen.

15 Minuten im Monat: so bleibt das Profil aktuell
Ein Profil ist kein einmaliges Projekt. Nicht nur Sie können es ändern: Auch Nutzer:innen schlagen Änderungen vor, und Google übernimmt manche davon automatisch – etwa andere Öffnungszeiten oder eine neue Telefonnummer. Planen Sie deshalb einen festen Termin im Monat ein:
Ihr Monats-Check:
- Stimmen Öffnungszeiten, Telefonnummer und Adresse noch? Haben Google oder Nutzer:innen Änderungen vorgeschlagen?
- Sind Urlaube, Feiertage und Vertretungen als besondere Öffnungszeiten eingetragen?
- Gibt es neue Bewertungen, auf die Sie antworten sollten?
- Passen die Fotos noch – neues Teammitglied, renovierter Wartebereich?
- Was zeigt der Bereich „Leistung“: Wie viele Anrufe, Routenanfragen und Website-Klicks kamen über das Profil?
- Gibt es eine Neuigkeit für einen kurzen Beitrag im Profil, etwa neue Sprechzeiten oder eine zusätzliche Leistung?
Bewertungen sammeln – fair und erlaubt
Zufriedene Patient:innen bewerten selten von sich aus – unzufriedene schon. Deshalb lohnt es sich, aktiv zu fragen. Google erlaubt das ausdrücklich, solange die Bewertung eine echte Erfahrung wiedergibt. Wichtig ist, wie Sie fragen:
So machen Sie es richtig
- Alle Patient:innen gleich fragen – mündlich, per Karte oder QR-Code zum Mitnehmen
- Einen direkten Bewertungslink nutzen, damit es später in zehn Sekunden geht
- Bitten, nicht drängen: „Wenn Sie zufrieden waren, freuen wir uns über eine Bewertung.“
- Um ehrliche Bewertungen bitten – ohne vorzugeben, was drinstehen soll
Lieber nicht
- Gegenleistungen anbieten (Rabatt, Gutschein, Verlosung) – auch nicht dafür, eine Kritik zu ändern
- Nur zufriedene Patient:innen auswählen und andere aussortieren
- Jemanden drängen, die Bewertung noch in der Praxis abzugeben
- Ihrem Team eine Quote an Bewertungen oder bestimmte Inhalte vorgeben
- Bewertungen von Familie, Freund:innen oder dem eigenen (auch früheren) Team
- Bewertungen kaufen oder Agenturen dafür beauftragen
Diese Punkte stehen so in den Google-Richtlinien für Rezensionen. Verstöße können dazu führen, dass Bewertungen gelöscht werden, neue Bewertungen vorübergehend gesperrt sind oder das Profil einen Warnhinweis bekommt. Für Gesundheitsberufe kommt das Berufsrecht dazu – etwa beim Werben mit Patient:innenstimmen. Die Details stehen in den Ratgebern zum Werberecht:
Ihr Bewertungs-QR-Code in zwei Minuten
Erstellen Sie kostenlos einen QR-Code, der direkt zum Bewertungsfenster Ihres Google-Profils führt – als SVG oder PNG für Visitenkarten, Terminkarten oder Ihre Rechnung.
Auf Bewertungen antworten – ohne die Schweigepflicht zu verletzen
Antworten zeigen, dass Ihnen Feedback wichtig ist – auch zukünftigen Patient:innen, die mitlesen. Für Gesundheitsberufe gibt es aber eine wichtige Grenze: Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch online, in Österreich etwa nach § 54 ÄrzteG 1998, in Deutschland nach § 203 StGB, und für Physiotherapie und Psychotherapie nach dem jeweiligen Berufsgesetz. Schon die Bestätigung, dass jemand bei Ihnen in Behandlung war, kann ein Verstoß sein.
So antworten Sie sicher:
- Allgemein bleiben: „Danke für Ihr Feedback. Wir nehmen jede Rückmeldung ernst.“
- Keine Diagnosen, Behandlungen, Termine oder Details nennen – auch nicht, um etwas richtigzustellen.
- Nicht bestätigen, dass die Person Patient:in ist.
- Ein Gesprächsangebot machen: „Bitte melden Sie sich gern direkt in der Praxis.“
- Erst antworten, wenn der Ärger verflogen ist – und die Antwort von einer zweiten Person lesen lassen.
- Bei Beleidigungen, Spam oder Bewertungen ohne Bezug zur Praxis die Bewertung bei Google melden.
Kritik allein ist kein Löschgrund. Verstößt eine Bewertung gegen die Richtlinien, melden Sie sie direkt im Profil. Ist sie aus Ihrer Sicht rechtswidrig, etwa weil sie unwahre Tatsachen behauptet, können Sie sie zusätzlich über Googles Formular für rechtliche Beschwerden melden. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Bewertungsportal auf eine konkrete Beanstandung hin prüfen muss, ob überhaupt ein Behandlungskontakt bestand (BGH, Urteil vom 1. März 2016, VI ZR 34/15). Bei hartnäckigen Fällen in Österreich wie Deutschland hilft Ihre Kammer oder eine Anwält:in für Medienrecht weiter.

Google, DocFinder, Jameda & Co.
Neben Google nutzen Patient:innen weitere Portale – welche, hängt vom Land ab. Pflegen Sie die, die in Ihrem Fach relevant sind, mit denselben Angaben: Name, Adresse und Telefonnummer sollten überall identisch sein.
| Österreich | Deutschland | |
|---|---|---|
| Bewertungen & Arztsuche | DocFinder, Google | Jameda, Google |
| Online-Termine | z. B. Doctolib, Latido | z. B. Doctolib |
| Verzeichnisse | Herold, Arztsuche der Ärztekammern | Das Örtliche, Gelbe Seiten, Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen |
Bewertungen von Google und anderen Portalen lassen sich auch direkt auf Ihrer Website anzeigen, siehe Integrationen. Welche Inhalte darüber hinaus auf die Website gehören, zeigt der Ratgeber zu den Inhalten einer Praxis-Website.
Quellen
- Google – Richtlinien für Rezensionen (verbotene und eingeschränkte Inhalte)
- Google – Richtlinien für die Darstellung von Unternehmen (inkl. einzelne Fachkräfte)
- Google – Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstößen
- Google – Unternehmensprofil bestätigen
- Google – Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings
- RIS – § 54 ÄrzteG 1998 (Verschwiegenheitspflicht)
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen (gesetze-im-internet.de)
- BGH – Pressemitteilung zum Urteil vom 1. März 2016, VI ZR 34/15 (Prüfpflichten von Ärztebewertungsportalen)



