Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage ist die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG).
- Für gesetzlich Versicherte brauchen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Ihres Bundeslands – mit mindestens 23 m² Therapiefläche und Pflichtausstattung.
- Die Preise stehen bundeseinheitlich im Vertrag nach § 125 SGB V, zum Beispiel 29,63 € für Krankengymnastik (seit 1. Januar 2026). Dazu kommen 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren.
- Ohne Verordnung behandeln Sie Krankheiten nur mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis; die Blankoverordnung gilt bisher nur für bestimmte Schulter-Diagnosen.
- Physiotherapie ist freiberuflich und als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Pflicht sind BGW, oft die Rentenversicherung und je nach Land die Meldung beim Gesundheitsamt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.
Berufserlaubnis und Rechtsform
Wer sich „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ nennt, braucht die Erlaubnis nach § 1 MPhG. Sie bekommen sie nach bestandenem Staatsexamen von der zuständigen Landesbehörde. Die Urkunde ist das wichtigste Dokument für Ihre Gründung: Ohne sie keine Kassenzulassung.
- Freier Beruf: Physiotherapie (im Gesetz noch „Krankengymnasten“) zählt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den freien Berufen. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen keinen Gewerbeschein.
- Einzelpraxis oder Gemeinschaft: Die meisten starten allein. Eine Partnerschaft mit Kolleg:innen ist möglich; jede Praxis braucht eine fachliche Leitung, die der ARGE gemeldet ist.
- Berufsrecht im Wandel: Das Bundesgesundheitsministerium hat am 26. Oktober 2026 den Referentenentwurf für ein Physiotherapieberufereformgesetz (PhyThBRefG) vorgelegt. Er betrifft vor allem die Ausbildung; einen Direktzugang sieht er zunächst nicht vor. Für Ihre Gründung gilt weiter das MPhG.
Kassenzulassung nach § 124 SGB V
Rund neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert. Um sie zulasten der Krankenkassen zu behandeln, brauchen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Darüber entscheidet in jedem Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen – mit Wirkung für alle Kassen. Die Zulassungsstellen finden Sie auf zulassung-heilmittel.de. Das Gesetz nennt drei Voraussetzungen:
- die Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung,
- eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet,
- die Anerkennung der Verträge nach § 125 SGB V.
Was „Praxisausstattung“ genau heißt, regelt die Anlage 5 (Zulassungsvoraussetzungen) zum Vertrag nach § 125 SGB V. Seit August 2021 stehen die Vorgaben dort und nicht mehr in den früheren Zulassungsempfehlungen.
| Vorgabe | Wert |
|---|---|
| Therapiefläche insgesamt | mindestens 23 m² |
| davon Behandlungsbereiche | einer mit mindestens 15 m², einer mit mindestens 8 m² |
| jede weitere gleichzeitig tätige Therapeut:in | zusätzlich mindestens 8 m² |
| Raumhöhe | mindestens 2,40 m lichte Höhe |
| Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) | zusätzlich mindestens 30 m², plus 4 m² je weiterem Gerät |
| Durchgangsräume | nicht als Behandlungsraum erlaubt |
| Hygiene | Händedesinfektion in jedem Behandlungsraum, leicht zu reinigender Boden |
Zur Pflichtausstattung gehören unter anderem zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen mit Lagerungsmaterial, Geräte für Übungsbehandlungen, Kurzzeituhren, eine Notrufanlage, Möglichkeiten für Kälte- und Wärmetherapie (mindestens ein Gerät für strahlende Wärme, etwa Infrarot). Für Leistungen wie KGG, Elektrotherapie oder Bäder kommt Zusatzausstattung dazu. Prüfen Sie den Grundriss gegen Anlage 5, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

IK-Nummer und Berufshaftpflicht
Für die Abrechnung brauchen Sie ein Institutionskennzeichen (IK) nach § 293 SGB V – je Standort und Heilmittelbereich. Sie beantragen es kostenlos bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen. Die ARGE fragt das IK im Zulassungsverfahren ab, beantragen Sie es also früh.
Eine Berufshaftpflichtversicherung schreiben weder das MPhG noch der Rahmenvertrag mit fester Deckungssumme vor. Ohne sie sollten Sie trotzdem keine einzige Behandlung durchführen: Ein Behandlungsfehler kann Sie sonst privat ruinieren. Klären Sie bei Ihrer ARGE, welche Nachweise sie im Antrag sehen möchte.
Vertrag nach § 125 SGB V: Preise und Pflichten
Mit der Zulassung erkennen Sie den bundeseinheitlichen Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V an, den der GKV-Spitzenverband mit den Physiotherapie-Verbänden geschlossen hat. Er regelt Leistungen, Abrechnung, Fortbildung und die Preise. Verhandeln müssen Sie nichts: Alle Praxen bekommen dieselben Sätze.
| Position | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| X0501 | Krankengymnastik (KG), Einzelbehandlung | 29,63 € |
| X1201 | Manuelle Therapie (MT) | 35,59 € |
| X0710 | KG-ZNS nach Bobath (Erwachsene) | 47,06 € |
| X0201 | Manuelle Lymphdrainage, 45 Minuten | 53,94 € |
| X0106 | Klassische Massagetherapie (KMT) | 21,63 € |
| X9950 | Hausbesuch inklusive Wegegeld | 22,78 € |
- Zuzahlung: Erwachsene Versicherte zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. Diesen Betrag ziehen Sie ein und verrechnen ihn mit der Kasse.
- Fortbildungspflicht: 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, möglichst 15 pro Jahr (Anlage 4). Ein Punkt entspricht 45 Minuten. Kurse zu Marketing, Abrechnung oder Wellness zählen nicht.
- Zertifikatsleistungen: Für MT, KG-ZNS, Lymphdrainage oder KGG brauchen Sie die passende Weiterbildung und melden sie der ARGE, bevor Sie abrechnen.
Verordnung, Blankoverordnung und Direktzugang
Kassenleistungen erbringen Sie auf ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen (§ 15 HeilM-RL). Prüfen Sie jede Verordnung vor der ersten Einheit – Formfehler gehen sonst zu Ihren Lasten.
- Blankoverordnung (§ 125a SGB V): Seit 1. November 2024 können Ärzt:innen bei bestimmten Schulter-Diagnosen der Diagnosegruppe EX eine Blankoverordnung ausstellen. Sie entscheiden dann selbst über Heilmittel, Menge und Frequenz – und tragen die wirtschaftliche Verantwortung. Ob weitere Indikationen dazukommen, ist im November 2026 noch offen.
- Kein Direktzugang: Ohne Verordnung zahlt die Kasse nicht. Auch der Reformentwurf von 2026 sieht zunächst keinen Direktzugang vor.
- Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie: Mit dieser Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz dürfen Sie Selbstzahler:innen ohne Verordnung behandeln. Sie beantragen sie beim Gesundheitsamt; das Verfahren (Prüfung nach Aktenlage oder mündlich) unterscheidet sich je nach Land.
Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen bekommen eine Rechnung von Ihnen. Eine amtliche Gebührenordnung für Physiotherapie gibt es nicht, Sie legen die Preise selbst fest. Weisen Sie aber darauf hin, dass Versicherer und Beihilfe nur bis zu ihren Höchstbeträgen erstatten – die Beihilfe des Bundes etwa nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung. Transparente Preise auf der Website ersparen Ihnen viele Rückfragen.
Anmeldungen: Finanzamt, Gesundheitsamt, BGW, Rente
Finanzamt
Füllen Sie innerhalb eines Monats nach Beginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus. Sie bekommen eine Steuernummer und rechnen per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab.
Gesundheitsamt
In vielen Bundesländern müssen Sie die Aufnahme der Berufstätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen. Die Regeln stehen in den Landesgesetzen über den öffentlichen Gesundheitsdienst – fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach.
BGW (Unfallversicherung)
Melden Sie Ihre Praxis innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an (§ 192 SGB VII). Als selbstständige Physiotherapeut:in sind Sie dort in der Regel selbst pflichtversichert.
Rentenversicherung
Beschäftigen Sie regelmäßig keine versicherungspflichtigen Angestellten, sind Sie als selbstständige Physiotherapeut:in nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig. Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verkauf von Produkten
Verkaufen Sie Therabänder, Faszienrollen oder Nahrungsergänzung, ist das eine gewerbliche Tätigkeit: Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer, getrennte Buchhaltung. In einer Personengesellschaft kann sie sogar die ganze Praxis gewerbesteuerpflichtig machen.
Räume, Hausbesuche und Arbeitsmodelle
| Modell | Vorteile | Worauf achten |
|---|---|---|
| Eigene Praxis mit Zulassung | volle Freiheit, alle Kassenpatient:innen | Anlage 5 erfüllen, hohe Startkosten |
| Freie Mitarbeit in einer Praxis | kaum Investition | Scheinselbstständigkeit vermeiden, Statusfeststellung prüfen |
| Hausbesuche aus der eigenen Praxis | gefragt bei älteren und immobilen Patient:innen | Pauschale X9950 deckt Fahrzeit nur knapp |
| Privatpraxis ohne Zulassung | freie Preise, weniger Bürokratie | nur Privat- und Selbstzahler:innen |
Anlage 5 beschreibt die Zulassung für eine Praxis mit Mindestfläche; für Hausbesuche nehmen Sie die nötige Ausstattung mit. Eine reine Hausbesuchspraxis ohne Räume sieht der Vertrag nicht vor – klären Sie Sonderfälle vorab mit Ihrer ARGE. Wie Sie Räume finden und finanzieren, zeigt der Leitfaden zur Praxisgründung in Deutschland.
Wie Patient:innen Sie finden
Mit Verordnung in der Hand suchen viele Patient:innen am Handy nach „Physiotherapie in der Nähe“ – und nehmen die Praxis mit dem schnellsten freien Termin. Dazu kommen Empfehlungen von Orthopäd:innen, Hausärzt:innen und Chirurg:innen.
- Website mit Schwerpunkten: eine Seite pro Leistung, etwa „Manuelle Therapie“, „Lymphdrainage“ oder „Physiotherapie nach Knie-OP“. Was erlaubt ist, steht im Beitrag zu Werbung für Physiotherapie in Deutschland.
- Pflichtangaben: Impressum mit gesetzlicher Berufsbezeichnung, dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und den berufsrechtlichen Regelungen – siehe Pflichtangaben für Physiotherapie-Websites und den Impressum-Generator.
- Google-Profil: Öffnungszeiten, Fotos, Hausbesuchsgebiet und echte Bewertungen – mehr im Beitrag zum Google-Unternehmensprofil und zu lokalem SEO.
- Ärzt:innen informieren: Ein kurzer Besuch mit Flyer und freien Kapazitäten wirkt oft mehr als Werbung. Geld oder Vorteile für Zuweisungen sind tabu.

Websites für Physiotherapie-Praxen
Beispiel-Websites mit Leistungen, Team, Preisen für Selbstzahler:innen und Online-Terminbuchung – sofort startklar.
Fahrplan: In acht Schritten zur eigenen Praxis
Von der Idee bis zur ersten Kassenbehandlung
- Erlaubnisurkunde nach MPhG und Weiterbildungszertifikate (MT, MLD, KG-ZNS, KGG) bereitlegen
- Räume nach Anlage 5 prüfen: 23 m² Therapiefläche, 2,40 m Raumhöhe, keine Durchgangsräume
- Pflichtausstattung bestellen, Hygieneplan erstellen
- IK bei der SVI beantragen
- Zulassung bei der ARGE Ihres Bundeslands beantragen
- Berufshaftpflicht abschließen, BGW und Rentenversicherung anmelden
- Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) und ggf. Gesundheitsamt informieren
- Website, Google-Profil und Abrechnungssoftware startklar machen
Quellen
- Gesetze im Internet – § 1 MPhG
- Gesetze im Internet – § 124 SGB V (Zulassung)
- Gesetze im Internet – § 125a SGB V (Blankoverordnung)
- GKV-Spitzenverband – Verträge Physiotherapie nach § 125 SGB V
- GKV-Spitzenverband – Anlage 5: Zulassungsvoraussetzungen Physiotherapie
- GKV-Spitzenverband – Anlage 2: Vergütungsvereinbarung ab 01.01.2026
- GKV-Spitzenverband – Anlage 4: Fortbildung
- G-BA – Heilmittel-Richtlinie
- Zulassungsstellen Heilmittel (ARGEn der Länder)
- Gesetze im Internet – § 4 UStG
- Gesetze im Internet – § 2 SGB VI
- Gesetze im Internet – § 192 SGB VII
- vdek – Referentenentwurf PhyThBRefG (27.10.2026)


