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Praxisgründung

Praxis gründen in Deutschland: Fahrplan und Checkliste mit allen Fristen

Ob Arztpraxis, psychotherapeutische Praxis oder Physiotherapiepraxis: Zwischen dem Entschluss und dem ersten Termin liegen in Deutschland Kammer, Zulassung, Versicherungen, Finanzamt und Räume – mit Fristen, die teils nur eine Woche betragen. Dieser Leitfaden zeigt die Reihenfolge, die für Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen funktioniert, und verweist für die Details auf die Beiträge zu Ihrem Beruf.

11 Min. LesezeitStand: November 2026

Für:Alle Berufe
Hand hält einen Schlüsselbund mit hausförmigem Anhänger vor einer halb geöffneten weißen Tür

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Heilberufe gibt es keine Gewerbeanmeldung. Sie melden die freiberufliche Tätigkeit mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER binnen eines Monats beim Finanzamt.
  • Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind Pflichtmitglied ihrer Landeskammer. Für Kassenpatient:innen brauchen sie eine KV-Zulassung, die wegen der Bedarfsplanung oft nur über die Übernahme eines Sitzes möglich ist.
  • Physiotherapeut:innen haben keine Kammer. Sie brauchen die Zulassung nach § 124 SGB V und Räume, die die Mindestanforderungen erfüllen.
  • Planen Sie die Absicherung mit: Berufshaftpflicht, Kranken- und Pflegeversicherung, Versorgungswerk bzw. Rentenversicherung und die Anmeldung bei der BGW binnen einer Woche.
  • Gehen Sie früh online: Website mit Impressum und Google-Profil sollten stehen, bevor das Praxisschild hängt.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfen Sie Details bei Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Steuerberatung.

Der Fahrplan: vom Entschluss zur Eröffnung

Mit einer Privatpraxis oder einer Physiotherapiepraxis schaffen Sie die Gründung in sechs bis zwölf Monaten. Wer einen Kassensitz übernehmen will, sollte mit zwölf bis 18 Monaten rechnen, weil Ausschreibungen und Sitzungstermine des Zulassungsausschusses den Takt vorgeben.

  1. 1

    18–12 Monate vorher: Weg wählen

    Kassensitz, Übernahme einer Praxis, Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder Privatpraxis? Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen prüfen die Bedarfsplanung, lassen sich in das Arztregister ihrer KV eintragen und nutzen die Niederlassungsberatung der KV.

  2. 2

    12–6 Monate vorher: Zulassung, Räume, Finanzierung

    Auf ausgeschriebene Sitze bewerben und den Zulassungsantrag vollständig vor der Sitzung des Zulassungsausschusses einreichen. Räume suchen, Nutzungsänderung klären, Businessplan und Finanzierung mit Bank und Steuerberatung festzurren.

  3. 3

    6–3 Monate vorher: Online-Auftritt und Haftpflicht

    Praxisname, Domain, Website und Fotos planen. Angebote für die Berufshaftpflicht einholen. Physiotherapeut:innen beantragen die Zulassung nach § 124 SGB V, sobald Mietvertrag und Raumskizze vorliegen.

  4. 4

    3–1 Monate vorher: Kammer, Versicherungen, Ausstattung

    Kammer und Versorgungswerk informieren, Kranken- und Pflegeversicherung klären, Ausstattung, Praxissoftware und Anbindung an die Telematikinfrastruktur bestellen, Arbeitsverträge für das Team vorbereiten.

  5. 5

    Eröffnung: Meldungen mit Frist

    BGW binnen einer Woche, Finanzamt binnen eines Monats, Kammer meist binnen eines Monats, Gesundheitsamt je nach Land, Rentenversicherung (Physiotherapie) binnen drei Monaten. Google-Profil bestätigen.

  6. 6

    Das erste Jahr

    Zahlen monatlich prüfen, Steuervorauszahlungen einplanen, Abrechnung mit KV oder Kassen einüben, Bewertungen sammeln und die Website nach den ersten Fragen von Patient:innen verbessern.

Hand schreibt mit einem roten Kugelschreiber in einen Planer, daneben eine Tasse Kaffee und ein Smartphone
Fristen notieren: Viele Meldungen müssen innerhalb von einer Woche bis drei Monaten erfolgen.

Approbation, Erlaubnis und Kammer

Grundlage jeder Praxis ist die staatliche Berufszulassung. Danach unterscheiden sich die drei Berufe deutlich:

Berufszulassung, Kammer, Kassenzugang und Berufshaftpflicht in Deutschland (Stand: November 2026)
BerufBerufszulassungKammerKassenpatient:innenBerufshaftpflicht
Ärzt:innenApprobation (§ 2 BÄO)Pflichtmitglied der LandesärztekammerKV-Zulassung (§ 95 SGB V), Arztregister mit FacharztanerkennungBerufsrechtlich Pflicht (§ 21 MBO-Ä und Landesrecht); mit Zulassung mind. 3 Mio. € je Versicherungsfall (§ 95e SGB V)
Psychotherapeut:innenApprobation (§ 1 PsychThG)Pflichtmitglied der LandespsychotherapeutenkammerKV-Zulassung, Arztregister mit abgeschlossener Weiterbildung bzw. Fachkunde (§ 95c SGB V)Berufsrechtlich Pflicht (Berufsordnung, Landesrecht); mit Zulassung mind. 3 Mio. € (§ 95e i. V. m. § 72 SGB V)
Physiotherapeut:innenErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (§ 1 MPhG)Keine KammerZulassung nach § 124 SGB V durch die Arbeitsgemeinschaft der KrankenkassenKeine gesetzliche Mindestsumme, aber unverzichtbar
  • Kammer: Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetz, die Anmeldung müssen Sie selbst machen. Die Frist steht im Heilberufe-Kammergesetz Ihres Landes und beträgt meist einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit, in einzelnen Ländern weniger.
  • Gesundheitsamt: In manchen Ländern müssen Sie den Beginn der selbstständigen Tätigkeit zusätzlich dem Gesundheitsamt am Praxissitz anzeigen, z. B. in Hessen binnen eines Monats (§ 12 HGöGD) oder in Bayern. Das gilt dort oft auch für Physiotherapeut:innen. Fragen Sie beim Gesundheitsamt nach.
  • Psycholog:innen ohne Approbation dürfen Heilkunde nur mit einer Heilpraktikererlaubnis (beschränkt auf Psychotherapie) ausüben und nicht mit der GKV abrechnen.

Kassenzulassung, Bedarfsplanung oder Privatpraxis

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen: KV-Zulassung

Für die Behandlung gesetzlich Versicherter brauchen Sie eine Zulassung des Zulassungsausschusses Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (§ 95 SGB V). Voraussetzung ist der Eintrag ins Arztregister. Ob ein Sitz frei ist, bestimmt die Bedarfsplanung: Liegt der Versorgungsgrad einer Arztgruppe in einem Planungsbereich um 10 % oder mehr über dem Bedarf, gilt Überversorgung und der Bereich wird gesperrt (§§ 101, 103 SGB V). Dann kommen Sie meist nur über die Nachbesetzung eines ausgeschriebenen Sitzes hinein, bei der der Ausschuss unter den Bewerber:innen auswählt.

  • Fristen: Der Zulassungsausschuss tagt in festen Abständen. Vollständige Anträge müssen rechtzeitig vor der Sitzung vorliegen; Termine und Abgabefristen veröffentlicht Ihre KV.
  • Nachweise: Mit dem Antrag legen Sie die Versicherungsbescheinigung für die Berufshaftpflicht vor (§ 95e Abs. 3 SGB V).
  • Start: Im Zulassungsbeschluss legt der Ausschuss fest, bis wann Sie die Tätigkeit aufnehmen müssen (§ 19 Abs. 2 Ärzte-ZV).

Physiotherapeut:innen: Zulassung nach § 124 SGB V

Eine Bedarfsplanung gibt es für Heilmittel nicht. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen erteilt die Zulassung, wenn Sie die Berufserlaubnis haben, die Praxis zweckmäßig ausgestattet ist und Sie die Verträge nach § 125 SGB V anerkennen. Der bundesweite Vertrag verlangt unter anderem mindestens 23 m² Therapiefläche (ein Bereich mit 15 m², einer mit 8 m²) und eine lichte Raumhöhe von 2,40 m. Dem Antrag legen Sie Mietvertrag, Raumskizze mit Flächen und eine Geräteliste bei.

Die Alternative: Privatpraxis

Ohne Zulassung behandeln Sie Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen und rechnen nach GOÄ bzw. GOP ab. Das geht schneller, verlangt aber ein klares Angebot und gute Sichtbarkeit. Mehr dazu in den Leitfäden Privatpraxis eröffnen, psychotherapeutische Praxis gründen und Physiotherapiepraxis gründen. Psycholog:innen ohne Approbation rechnen privat ab, siehe psychologische Praxis gründen.

Versicherungen: Haftpflicht, Altersvorsorge, Krankenversicherung, BGW

  • Berufshaftpflicht: Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen schreiben Kammergesetz und Berufsordnung sie vor; ohne ausreichende Versicherung kann bei Ärzt:innen sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 BÄO). Mit Kassenzulassung gilt die Mindestsumme von 3 Mio. € je Versicherungsfall. Physiotherapeut:innen sollten nicht darauf verzichten, auch wenn kein Gesetz eine Summe nennt.
  • Versorgungswerk: Ärzt:innen sind Pflichtmitglied im Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer. Für Psychotherapeut:innen gibt es je nach Land ein eigenes Versorgungswerk oder den Anschluss an das eines anderen Landes; Ihre Kammer sagt Ihnen, welches zuständig ist.
  • Rentenversicherung (Physiotherapie): Selbstständige Physiotherapeut:innen, die keine versicherungspflichtigen Angestellten haben, sind in der Regel rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Die Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung muss binnen drei Monaten erfolgen (§ 190a SGB VI).
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Als hauptberuflich Selbstständige sind Sie nicht mehr pflichtversichert (§ 5 Abs. 5 SGB V). Waren Sie gesetzlich versichert, läuft die Versicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter, außer Sie treten nach Hinweis der Kasse binnen zwei Wochen aus und weisen eine andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Pflegeversicherung folgt Ihrer Krankenversicherung. Denken Sie an ein Krankentagegeld.
  • BGW: Ihre Praxis ist Mitglied der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Eröffnung erfolgen (§ 192 SGB VII), auch ohne Angestellte. Angestellte sind dann automatisch unfallversichert. Selbstständige Physiotherapeut:innen sind selbst pflichtversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII); Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind ausgenommen (§ 4 Abs. 3 SGB VII) und können sich freiwillig versichern.

Finanzamt: freiberuflich, ohne Gewerbe

Ärzt:innen und Krankengymnast:innen bzw. Physiotherapeut:innen sind ausdrücklich als freie Berufe genannt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG), Psychotherapeut:innen gelten als ähnlicher Beruf. Sie melden deshalb kein Gewerbe an und zahlen keine Gewerbesteuer. Stattdessen zeigen Sie die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt an: mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch über ELSTER, binnen eines Monats (§ 138 Abs. 1, 1b und 4 AO). Danach erhalten Sie Ihre Steuernummer.

Heilbehandlungen von Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen und ähnlichen Heilberufen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Dafür können Sie die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen in der Regel nicht abziehen. Rechnen Sie Ausstattung, Umbau und Website also brutto.

Räume: Nutzungsänderung, Barrierefreiheit, Hygiene

  • Nutzungsänderung: Wird aus einer Wohnung oder einem Laden eine Praxis, ist das oft eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nach der Bauordnung Ihres Landes. In Städten mit Zweckentfremdungsverbot, etwa Berlin, Hamburg oder München, brauchen Sie für Wohnraum zusätzlich eine Genehmigung. Klären Sie beides vor der Unterschrift und lassen Sie sich die Nutzung als Praxis im Mietvertrag zusichern.
  • Barrierefreiheit: Die Landesbauordnungen verlangen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden im Neubau und bei größeren Umbauten Barrierefreiheit. Bei der Nachbesetzung eines Kassensitzes zählen die Belange von Menschen mit Behinderung zu den Auswahlkriterien (§ 103 Abs. 4 SGB V). Für Physiotherapiepraxen sollen neue Räume nach dem Vertrag mit den Kassen barrierefrei zugänglich sein, und das Verzeichnis der GKV weist das aus.
  • Hygiene: Als Praxisleitung sind Sie dafür verantwortlich, dass die Hygiene dem Stand der Wissenschaft entspricht (§ 23 Abs. 3 IfSG). Für Praxen mit invasiven Eingriffen schreiben viele Länder Hygienepläne vor.
Heller Gruppenraum mit weißen Stühlen im Halbkreis, rundem Marmortisch, Sofa, Schreibtisch und Pflanzen
Ebenerdig, hell, gut erreichbar: Räume, die auch in zehn Jahren noch passen.

Datenschutz und Schweigepflicht

  • Besonders geschützte Daten: Gesundheitsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO, dazu kommt die Schweigepflicht (§ 203 StGB). Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) brauchen Sie auch als Einzelpraxis.
  • Datenschutzbeauftragte:r: Pflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (§ 38 BDSG).
  • Dienstleister: Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) mit Praxissoftware, Online-Terminbuchung, Hosting und IT-Betreuung.
  • Dokumentation: Die Patientenakte bewahren Sie mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung auf (§ 630f Abs. 3 BGB).
  • Telematikinfrastruktur: Vertragspraxen sind an die TI angebunden (E-Rezept, eAU, ePA). Heilmittelerbringer müssen bis 1. Oktober 2027 angeschlossen sein; Heilmittel werden ab 1. Januar 2027 elektronisch verordnet (§ 360 SGB V).

Früh online gehen

Die meisten Patient:innen suchen ihre Praxis online, Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen erst recht. Beginnen Sie drei bis sechs Monate vor der Eröffnung:

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Die Checkliste zum Abhaken

Vor der Eröffnung

  • Weg gewählt: Kassensitz, Übernahme, Berufsausübungsgemeinschaft oder Privatpraxis
  • Arztregistereintrag und Zulassungsantrag (Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen) bzw. Zulassung nach § 124 SGB V (Physiotherapie)
  • Businessplan und Finanzierung mit Bank und Steuerberatung
  • Räume: Nutzungsänderung geklärt, barrierefreier Zugang, Mietvertrag
  • Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung, Versicherungsbescheinigung für den Zulassungsausschuss
  • Kranken- und Pflegeversicherung geklärt, Versorgungswerk bzw. Rentenversicherung
  • Ausstattung, Praxissoftware, TI-Anbindung, Terminsystem
  • Datenschutz: Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge, sichere Kommunikation
  • Praxisname, Domain, Website mit Impressum und Datenschutzerklärung, Google-Profil

Meldungen rund um die Eröffnung

  • BGW binnen einer Woche nach Eröffnung
  • Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER binnen eines Monats
  • Kammer (Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen) innerhalb der Frist Ihres Landes
  • Gesundheitsamt, wenn Ihr Land eine Anzeige verlangt
  • Deutsche Rentenversicherung binnen drei Monaten (Physiotherapie ohne versicherungspflichtige Angestellte)
  • Angestellte bei Krankenkasse und Sozialversicherung anmelden

Im ersten Jahr

  • Einnahmen und Ausgaben monatlich prüfen, Steuervorauszahlungen einplanen
  • Fortbildungspflichten Ihres Berufs im Blick behalten
  • Bewertungen sammeln – fair und erlaubt
  • Website und Google-Profil aktuell halten: Urlaube, Sprechzeiten, Team

Quellen

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Muss ich für meine Praxis in Deutschland ein Gewerbe anmelden?

Nein. Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen üben einen freien Beruf aus (§ 18 EStG). Sie zeigen die Aufnahme der Tätigkeit stattdessen binnen eines Monats beim Finanzamt an, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Gewerbesteuer fällt für die Heilbehandlung nicht an.

Wie bekomme ich eine Kassenzulassung als Ärzt:in oder Psychotherapeut:in?

Sie lassen sich in das Arztregister Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eintragen und beantragen die Zulassung beim Zulassungsausschuss. Ist der Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt, bewerben Sie sich auf einen ausgeschriebenen Sitz im Nachbesetzungsverfahren. Mit dem Antrag weisen Sie eine Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Mio. € je Versicherungsfall nach.

Kann ich ohne Kassenzulassung eine Praxis eröffnen?

Ja. Als Privatpraxis behandeln Sie Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen und rechnen nach GOÄ bzw. GOP ab. Sie brauchen Approbation, Kammermitgliedschaft und Berufshaftpflicht, aber keine Zulassung. Physiotherapeut:innen behandeln ohne Kassenzulassung auf Privatrezept.

Ist eine Berufshaftpflicht für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen Pflicht?

Ja. Kammergesetze und Berufsordnungen verpflichten zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht. Mit Kassenzulassung beträgt die Mindestsumme 3 Mio. € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden (§ 95e SGB V). Für Physiotherapeut:innen gibt es keine gesetzliche Mindestsumme, eine Versicherung ist aber unverzichtbar.

Muss ich meine Praxis bei der BGW anmelden?

Ja. Jede Praxis muss binnen einer Woche nach Eröffnung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angemeldet werden (§ 192 SGB VII). Angestellte sind dann gesetzlich unfallversichert. Selbstständige Physiotherapeut:innen sind selbst pflichtversichert, Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können sich freiwillig versichern.

Wann sollte ich mich um die Website kümmern?

Drei bis sechs Monate vor der Eröffnung. Dann ist die Website mit Impressum fertig, wenn das Praxisschild hängt, und Google hatte Zeit, sie zu erfassen.

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